Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung vom 11. Februar 2025
Digitalisierung der Verwaltung und Fortschreibung der Digitalstrategie der Gemeinde Alfter
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Digitale Infrastruktur
Schnelles Internet ist für Unternehmen ein entscheidender Standortfaktor. Im Rahmen des Breitbandförderprojekts „Sonderaufruf Gewerbe“ konnte ein bedeutender Schritt für die wirtschaftliche Zukunft im Rhein-Sieg-Kreis gestartet werden. Mit einem symbolischen Spatenstich in Wachtberg wurde durch Landrat Sebastian Schuster und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Glasfaserausbau in unterversorgten Gewerbegebieten eingeläutet, von dem auch die Gemeinde Alfter profitieren wird. Damit sollen rund 500 Gewerbeadressen im RheinSieg-Kreis mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet werden.
Der flächendeckende Glasfaserausbau für alle Bürger (FTTH Fiber to the Home) wird in Alfter gleichzeitig in vier Bauabschnitten fortgeführt und soll 2026 abgeschlossen werden.
Digitalisierung der Bücherei und der Bildung
Die vorhandene Bibliothekssoftware wurde auf die neueste Version aktualisiert. Im neuen digitalen Benutzerkonto können ausgeliehene Medien jederzeit online verlängert oder vorgemerkt werden. Anfang Juni 2024 ging die neue, interkommunale Website – konzipiert und umgesetzt durch die Gemeinde Alfter – www.buecherei-meckenheim-alfter.de an den Start. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die Angebote, Veranstaltungen und Online-Dienste der Öffentlichen Bücherei Meckenheim-Alfter an beiden Standorten.
Die Grundschulen der Gemeinde Alfter wurden im vergangenen Jahr mit neuen Telefonen und Telekommunikations-Anlagen ausgestattet. Außerdem wurde auch der neue Schuljahrgang des Gymnasiums mit Tablets ausgestattet.
E-Government
Über das zentrale Meldeportal der regio iT und der d-NRW AöR wurden 820 Melderegisterauskünfte online abgefragt.
intelliForm-Dienste der Gemeinde Alfter
Ab Frühjahr 2025 werden die Dienste von der SMS bereitgestellt. Die S-Management Services ist Teil des Deutschen Sparkassen Verlags. Im Zuge des Übergangs werden auch die Online-Dienste „Bearbeitungsstatus Ausweis-Dokument“ sowie „Melderegisterauskunft nach § 49 BMG“ wieder zur Verfügung gestellt, die über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung standen.
Zufriedenheit mit den Online-Diensten der Gemeinde Alfter
Die Zufriedenheit mit den benutzten Diensten ist anhaltend hoch, 58% fanden den genutzten Dienst „sehr gut“, weitere 29,2% „gut“. 8,3% bewerteten den jeweiligen Dienst als „durchschnittlich“ und jeweils 2,2% als „weniger gut“ und „schlecht“.
Elektronische Bezahlmöglichkeiten bei Benutzung der Online-Dienste
In 2024 wurden Paypal und Kreditkarte bei den bezahlpflichtigen Online-Diensten genutzt, in der Öffentlichen Bücherei Meckenheim/Alfter „Bücherbrücke“(Standort Alfter) standen insgesamt fünf Bezahlarten zur Verfügung.
Digitale Identitäten: Übergang vom Servicekonto.NRW auf die BundID
Zum 30. Juni 2024 erfolgte die Abschaltung des Servicekonto.NRW im Rahmen der Konsolidierung der Digitalen Identitäten zugunsten der BundID. Aufgrund der steigenden Anzahl an verfügbaren Online-Diensten steigen auch die Nutzerzahlen der BundID rasant an. Das Bundesinnenministerium konnte zum Ende 2024 bereits 5,2 Mio. Nutzer vermelden. Die Funktionen der BundID werden kontinuierlich weiterentwickelt, sodass in Zukunft die gesamte digitale Kommunikation über die BundID abgewickelt werden kann.
Kommunalportal.NRW
Bürgern der Gemeinde Alfter stehen im Kommunalportal mittlerweile 80 Dienste der Gemeinde Alfter sowie weiterer Behörden zur Verfügung. Die Anzahl der angebotenen Online-Dienste wird auch in 2025 weiter ausgebaut werden, sowohl durch die Nachnutzung von Online-Diensten, die andere Kommunen zur Verfügung stellen, als auch über die Erstellung neuer Online-Dienste in Kooperation mit den jeweils zuständigen Fachbereichen.
Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Das Wirtschafts-Service-Portal (WSP) wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW stetig weiterentwickelt und um neue Online-Dienste ergänzt. So können seit dem vergangenen Jahr Straßensondernutzungserlaubnisse beantragt werden und auch die Übermittlung von Kehrbuchdaten für die kommunale Wärmeplanung ist nun möglich.
Nutzung des besonderen Behördenpostfaches (beBPo)
Aufgrund der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde das besondere Behördenpostfach (beBPo) in 2021 bei der Vergabestelle angesiedelt. Über das beBPo erfolgt unter anderem die Kommunikation mit Verwaltungsgerichten im elektronischen Rechtsverkehr..
Denkmal-Anträge im Bauportal.NRW
Das Bauportal.NRW erhielt im Juli 2024 ein neues Design und umfangreichere Funktionalitäten. Im neu aufgelegten Portal können Bürger Online-Anträge zum Denkmal stellen. Auch das übergeordnete Amt für Denkmalschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat die erforderliche Anbindung an das Bauportal geschaffen, sodass alle Denkmal-Online-Anträge über das Bauportal gestellt werden können. Von den neuen Möglichkeiten der Online-Antragsstellung unberührt bleibt die Seite www.denkmal.nrw, dort können Interessierte weiterhin die 122 Baudenkmäler der Gemeinde Alfter einsehen.
Möglichkeit der elektronischen Wohnsitz-Anmeldung (eWA)
Nach Modellversuchen in nordrhein-westfälischen Kommunen zu Jahresbeginn 2024 konnte der Dienst NRW-weit ausgerollt werden. Seit Mitte Dezember 2024 stand der Dienst zur Verfügung.
Umsetzung der E-Rechnung in der Gemeinde Alfter
Seit August 2024 können der Rechnungen an die Gemeinde elektronisch gestellt werden. Über den XRechnung-Standard können die elektronischen Rechnungen im ERechnungs-Portal des Landes NRW hochgeladen werden und werden direkt in den SAPWorkflow des Rechnungswesens eingespeist
Digitale Bürgerinformation und –beteiligung
Melde-App der Gemeinde Alfter
Das Büro des Bürgermeisters ist auch zuständig für die Verteilung der eingehenden Bürgerbeschwerden im Haus. Die bekannten Beschwerde-Wege sind entweder die MeldeApp der Gemeinde Alfter oder das Kontaktformular auf der Internetseite.
In 2024 gab es 725 Meldungen an die Gemeindeverwaltung. Die „TOP 5“-Meldungen waren „Straßenbeleuchtung“ (99), „Ruhender Verkehr“ (73), „Straßenschäden“ (61), „Grünrückschnitt bei Gehwegen“ (34) sowie Meldungen an den Ordnungsaußendienst (31).
Beteiligungsportal.NRW
Das Beteiligungsportal der Gemeinde Alfter wurde umfangreich von verschiedenen Fachgebieten der Gemeinde Alfter genutzt. So lief die 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Umfrage der linksrheinischen Kommunen für die jeweiligen Klimaneutralitätskonzepte der Kommunen in der Klimaregion Rhein-Voreifel und verschiedene Beteiligungen und Veranstaltungen rund um die Europawahl 2024 und die Bundestagswahl 2025 über das Beteiligungsportal. So konnten sich Bürger als Wahlhelfer melden und auch die Anmeldung zu Wahlhelfer-Schulungen erfolgte (im geschützten Bereich) über das Portal. Die Vielzahl an veröffentlichten Beteiligungen und Veranstaltungen führte zu einer deutlichen Steigerung der Nutzerzahlen auf 4.800 Zugriffe.
Ehrenamtskarte als App
2024 gab es 20 Neubeantragungen für die digitale Ehrenamtskarte. Insgesamt gibt es momentan 47 Nutzer der digitalen Ehrenamtskarte.
Digitalisierung von Wirtschaft und Tourismus
Der digitale Einkaufsführer der Gemeinde Alfter führt insgesamt 41 Unternehmen auf. Dabei handelt es sich um 19 Firmen aus dem Bereich Einzelhandel und 22 Dienstleistungsunternehmen. Interessierte können sich dank des Einkaufsführers über die Kontaktdaten, Bestell- und Liefermöglichkeiten der Unternehmen informieren. Es wird auch auf die Internetseiten der jeweiligen Unternehmen verlinkt, wo sie sich gegebenenfalls noch detaillierter über das Unternehmen informieren können.
Zukunftsfähige Mobilität
Der Anbieter BikeParkBox bot auch im vergangenen Jahr die Möglichkeit, sich über das Onlineportal BikeParkBox eine Fahrrad-Box am Bahnhof Witterschlick sowie am Haltepunkt Alfter Alanus-Hochschule zu mieten.
Nachhaltigkeit
Mittels der Flood-Check App können Bürger zukünftig ermitteln, wie sicher ihr Haus vor Überflutung, Starkregen oder Hochwasser ist. Den Nutzern werden auch Hinweise für bauliche Schutz- und Verhaltensmaßnahmen genannt und sie können sich über regionale Beratungsmöglichkeiten informieren. Die Gemeinde Alfter hat gegenüber dem Land NRW Interesse an der Nutzung der App bekundet.
IT-Sicherheit
Hackerangriff auf die Südwestfalen IT (SIT) und Lehren für die regio iT und die Gemeinde Alfter
Nachdem es zu Beginn des Berichtsjahrs noch zu einzelnen Problemen auf dem Kommunalportal kam, funktionierte ab dem Frühjahr wieder alles problemlos.
Die Südwestfalen IT kann mittlerweile wieder ohne Einschränkungen arbeiten. Laut Berichten sind bislang Mehrkosten in Höhe von 2,8 Mio. Euro angefallen. Aufgrund der Auswirkungen des Hacker-Angriffs der regio iT auf die SIT, hat die regio iT den Kommunen erläutert, welche zusätzlichen IT-Maßnahmen als Reaktion eingeleitet wurden. Auch bei der Gemeinde Alfter gab es eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung und die Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit werden weiter intensiviert.
Interkommunale Zusammenarbeit zur IT-Sicherheit
Ende 2024 wurde die Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT-Sicherheit beendet. Seitdem übernimmt die Aufgabe des IT-Sicherheitseauftragten ein entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter der Gemeinde Alfter.
Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“
Für den Außenbereich der Gemeinde Alfter besteht bislang noch kein rechtskräftiger Landschaftsplan. Der in Aufstellung befindliche Landschaftsplan Nr. 3 umfasst den baurechtlichen Außenbereich des gesamten Gemeindegebiets Alfter. Der zweite Planentwurf liegt zur Zeit der Gemeinde zur Stellungnahme vor.
Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW dürfen bei der erneuten Auslegung nur Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die sich auf die geänderten Teile zum ersten Entwurf beziehen.
Bereits in der frühzeitigen Beteiligung wie zuletzt auch zur öffentlichen Auslegung von Oktober – Dezember 2023 wurde die Gemeinde Alfter am Erarbeitungsprozess des 2. Landschaftsplan-Entwurfs beteiligt. Die Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf von Anfang 2024 wurde in vielen Bereichen bei der Erarbeitung des nun offengelegten 2. Planentwurf berücksichtigt.
- Der Geltungsbereich wurde durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Alfter-Nord TB II und die Festsetzung eines temporären Landschaftsschutzgebietes im Nippental in Gielsdorf in Abstimmung mit der Gemeinde angepasst.
- Teilweise wurden die Schutzgebietsabgrenzungen angepasst.
- Das Landschaftsschutzgebiet wird in Ortsrandlagen vereinzelt im Bereich von Hausgärten zurückgenommen.
- Es wurden zwei weitere geschützte Landschaftsbestandteile ergänzt, Waldgewässer ‚Joerm‘ und Streuobstwiese ‚Am Herkenbusch‘
- Die allgemeinen und gebietsspezifischen Festsetzungen (Verbote, Unberührtheitsregelungen, Ausnahmen) wurden teilweise überarbeitet.
- Darüber hinaus werden Infrastrukturprojekte und bauliche Entwicklungen je nach dem Stand der Konkretisierung bis zum Satzungsbeschluss berücksichtigt.
- Entwicklungen zum Hochwasserschutz oder solche, die sich aus der laufenden Regionalplanung ergeben, werden ebenfalls berücksichtigt.
Wenigen Einwendungen der Gemeinde wurde nicht gefolgt, z. B. keine Herausnahme aus dem Landschaftsschutz im Bereich FW Standort Gielsdorf. Beim Inkrafttreten eines Bebauungsplans treten die Regelungen des Landschafsplanes in diesem Bereich automatisch außer Kraft.
Zum nun vorliegenden 2. Entwurf hat der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, wie folgt Stellung zu nehmen (verkürzt aufgeführt):
„Für die überwiegenden Flächen im Gemeindegebiet sieht die Gemeinde Alfter sowohl die angepasste Abgrenzung des Geltungsbereiches als auch die verschiedenen Schutzgebietsausweisungen und ebenso die Entwicklungsziele als fachlich gut begründet und in die regionale, wie auch kommunale Planung integriert und unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen abgewogen an.
Den meisten Einwendungen und Anregungen der Gemeinde wurde gefolgt und entsprechende Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen der Erstellung des 2. Entwurfs berücksichtigt. Ebenso wurde die fortgeführte Bauleitplanung sowie beschlossene Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen im neuen Planentwurf berücksichtigt.
Ergebnisse des derzeit in Erarbeitung befindlichen Teilplan erneuerbare Energien des Regionalplans (Windenergiebereich)sind sofern möglich im Landschaftsplan zu berücksichtigen.
Es wird begrüßt, dass der Rhein-Sieg-Kreis vertragliche Regelungen mit mehrjähriger Laufzeit mit den Vereinen zur Freizeit- und Erholungsnutzung trifft und zu diesem Zweck eine Mustervereinbarung vorbereitet.“