Ausschuss für Mobilität und Digitalisierung vom 16. Juni 2026
Im Bericht der Verwaltung wurde zu ersten Erkenntnissen der Nordbrückensperrung vorgetragen. In der Verwaltung sind von der Sperrung nur wenige Mitarbeiter betroffen und der Verkehr durch Alfter hat nicht signifikant zugenommen. Der Bürgermeister erwartet, dass der Landrat in Kürze ein Gremium analog dem aus Bonn einrichtet.
Bürgerantrag zum „Besseren Schutz für Fußgänger Alfterer Straße 4a bis 6c“
Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag zur Kenntnis.
Der Antrag wurde damit begründet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Anliegerstraße bei 50 km/h liegt und keine gesonderten Gehwege für Fußgänger ausgewiesen sind, insbesondere da sich dort die Seniorenresidenz befindet und die Straße von Familien mit Kindern genutzt wird. Das Straßenverkehrsamt des Kreises hat nach Begehung eine Tempo-30-Zone angeordnet. Auf die Anlage von Gehwegen oder gesonderten Markierungen wird dagegen verzichtet, da das Verkehrsaufkommen diese Maßnahmen nicht gerecht fertigen würde. Von unserer Seite kam die Anregung, das 30er Schild niedriger zu hängen, da es sich z.Zt. viel zu hoch befindet, um wahrgenommen zu werden.
CDU-Antrag zu „Maßnahmen der Verkehrslenkung an der Vorgebirgsschule Alfter“
Die CDU-Fraktion hatte gefordert, die dortige Verkehrssituation nachhaltig zu verbessern. Schon jetzt gestalte sich das Bringen und Holen der Kinder an der Vorgebirgsschule schwierig, teilweise sogar gefährlich. Mit der Realisierung des Erweiterungsbaus und steigenden Schülerzahlen werde sich die Situation noch verschlechtern.
Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass in den letzten Jahren die Schülerzahlen dynamisch gestiegen seien, aber der Erweiterungsbau nicht zu noch höheren Schülerzahlen führen werde. Außerdem sei ein eigenständiger Weg von und zur Schule durch die Schülerinnen und Schüler nicht vorgesehen. Daher seien keine verkehrslenkenden Maßnahmen notwendig.
CDU-Antrag zu „Tempobegrenzung auf der Hauptstraße zwischen Witterschlick und Volmershoven“
Unser Antrag wurde damit begründet, dass die Zentrale Unterbringung für Flüchtlinge (ZUE) in Betrieb genommen wurde und die Zufahrt zur ZUE direkt an der Landesstraße liegt. Auf diesem sehr kurzen Abschnitt beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h.
Da bislang keine nennenswerten Probleme an dem Streckenbereich bekannt geworden seien, die Unfalllage unauffällig sei und dieser kurze Teil der Hauptstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaften liege, lägen gemäß der Verkehrskommission die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h nicht vor.
Ungeachtet dessen sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Zufahrt zur ZUE auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg Piktogramme aufgebracht werden.
Einrichtung der Bushaltestelle „Oedekoven Alma-Park“ Die Verwaltung gab zur Kenntnis, dass für eine einjährige Testphase ab 02.09.2026 für die Buslinie 842 (Duisdorf – Alfter – Bornheim – Sechtem) eine provisorische Haltstelle in beiden Richtungen eingerichtet werde. Die Linie 842 solle nur bedarfsbezogene Haltestopps auf der Medinghovener Straße durchführen. Dies erfolge vor dem Ziel, die dortigen Einzelhandelsstandorte mit öffentlichem Nahverkehr erreichbar zu machen. Die nächstgelegenen Haltestellen „Duisdorf Bahnübergang“ und „Chateauneufstraße“ seien jeweils über 800 m entfernt, so dass das Areal nicht an den ÖPNV angebunden sei.