Gemeindeentwicklungsausschuss vom 12. Mai 2026
Alle dargestellten Tagesordnungspunkte erfolgten einstimmig.
Endausbau Weberstraße
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Weberstraße im Teilabschnitt zwischen den Hausnummern 27 und 100 endgültig herzustellen. Die Straße wurde im Abschnitt vom Buschdorfer Weg bis zur Hausnummer 100 bereits vor einigen Jahren fertiggestellt und die Hochbauarbeiten im restlichen Teil sind nunmehr abgeschlossen, sodass nun vollständig ausgebaut werden kann. Daneben steht auch der Endausbau der Villestraße an, der durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft gemäß Erschließungsvertrag vorzunehmen ist. Der Endausbau im Plangebiet 076 „Buschdorfer Weg“ soll nun in einem Arbeitsgang erfolgen und im Herbst beginnen.
Innenbereichssatzung Alfterer Straße
Aufbauend auf dem schon früher erfolgten Grundsatzbeschluss beschloss der Ausschuss die Aufstellung der Innenbereichssatzung „Alfterer Straße“ einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Konkret soll eine Fläche mit weitgehend aufgegebenen Gewächshäusern eines Gartenbaubetriebes durch eine ortsangemessene Wohnbebauung wieder nutzbar gemacht werden. Aufgrund der externen Entwicklung des Areals sollen der Gemeinde keine Planungskosten entstehen.
Bebauungsplan 068 „Auf dem Fittel“
Der Ausschuss empfahl dem Rat, eine 1. Änderung zum Bebauungsplan als Satzung zu beschließen, nachdem die Auswertung der Stellungnahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach erfolgter Interessenabwägung keinen weiteren Anpassungsbedarf ergab. Auslöser der 1. Änderung zum Plan war die Absicht, eine bestehende Baulücke zu schließen. Die Änderung führt aus planungsrechtlicher Sicht lediglich zu einer innerstädtischen Nachverdichtung ohne Auswirkungen auf Schutzgüter und Belange des Umweltschutzes.
Bebauungsplan 096 „Weberstraße Ost – Innenentwicklung“
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergaben sich Änderungen in der Planung, sodass der Ausschuss die Verwaltung beauftragte, eine erneute Beteiligung vorzunehmen. Gegenstand der bisherigen Planung war ein anderes städtebauliches Konzept, für das sehr hohe Lärmpegel prognostiziert wurden. Nach Anpassung der geplanten Baukörper sollen alle rechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz ausreichend erfüllt werden und somit ein folgender Satzungsbeschluss möglich sein.
Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“)
Ein hoher Diskussionsbedarf entstand zu den vier Tagesordnungspunkten zum sogenannten „Bau-Turbo“. Zunächst wurde von der Verwaltung das Thema zur Kenntnisnahme vorgestellt. Ein möglicher Beschluss zur Anwendung des Bau-Turbos wurde wegen mangelnder Zuständigkeit an den Rat verwiesen. Dieser könnte durch Änderung der Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss oder der Verwaltung anteilig Zuständigkeiten gewähren. In der Zwischenzeit haben die Fraktionen Zeit, mögliche Grundsätze für eine Leitlinie anhand der bestehenden Vorlage zu diskutieren. Die erneute Behandlung eines Bauantrages zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses unter Berücksichtigung des Bau-Turbos am „Stühleshof“ wurde folgerichtig von der Tagesordnung abgesetzt. Dagegen empfahl der Ausschuss dem Rat, grundsätzlich seine Zustimmung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Ramelshovener Straße im Baugebiet Buschkauler Feld hinsichtlich einer abweichenden Änderung der Nutzung als Wohngebäude im Sinne des Bau-Turbo zu gewähren.