Gemeindeentwicklungsausschuss vom 17. September 2026
Elektronische Auswertung der Straßenzustandsbewertung
Aufgrund einer früheren Beschlusslage des Ausschusses trug ein Vertreter einer deutschland- und europaweit Kommunen mit Erhaltungsmanagementsoftware für Straßenzustandsbewertungen versorgend vor. Der Ausschuss beauftragte daraufhin die Verwaltung, die Ergebnisse der aktuellen Straßenzustandsbewertung mit Hilfe einer solchen zu beschaffenden Software auszuwerten und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzustellen. Dies ersetzt nicht den anschließenden Vergabeprozess.
Bebauungsplan Nr. 096 „Weberstraße Ost – Innenentwicklung
Der Ausschuss empfahl einstimmig dem Rat für seine kommende Sitzung, den Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen. Der Plan bezieht sich auf die bisherige Freifläche hinter der Weberstraße 110 bis 116 hin bis zur nordöstlich verlaufenden Trasse der linksrheinischen Bahnlinie Köln – Bonn.
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, ergaben sich während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange Änderungen in der Planung, um hohe prognostizierte Lärmpegel zu reduzieren. Nach Anpassung der geplanten Baukörper wurden nun alle rechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz ausreichend erfüllt und somit der Satzungsbeschluss ermöglicht.
Bürgerantrag zur Verkehrsführung im Bereich Gewerbegebiet Alfter-Nord und des Bahnübergangs Herseler Weg vom 05.06.2026
Aufbauend auf den schon früher erfolgten Beschlüssen zur dortigen Verkehrsführung stellte die Verwaltung dem Ausschuss vor, dass die Anregungen des Petenten im Planungsprozess allesamt bereits erfüllt wurden. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Petenten dies in positiver Form mitzuteilen. Seine Fragen bezogen sich auf:
- Die prognostizierte Verkehrsbelastung für den Bahnübergang offenzulegen: Der Plan lässt nur Radfahrer und Fußgänger zu. Motorisierter Verkehr wird den Bahnübergang nicht belasten.
- Die Verkehrsströme im Gebewerbebiet darzustellen: Für den motorisierten Verkehr ist der Bahnübergang aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts und der fehlenden Ausbaumöglichkeiten nicht geeignet. Der Verkehr verläuft über den nördlichen, bereits vorhandenen Knoten des Gebietes.
- Ob Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlichen Durchgangsverkehrs erforderlich sind: Da der Bahnübergang für den motorisierten Verkehr gesperrt ist, sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich.
- Zu prüfen, ob eine Sperrung des Bahnübergangs möglich ist: Dies ist ebenfalls so schon geplant.
Campusentwicklung Vorgebirgsschule Alfter
Der Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger der Förderschule „Vorgebirgsschule Alfter“ ist an Alfter mit dem Vorhaben herangetreten, den Standort der Schule zu erweitern. Vor Einleitung der nächsten Schritte war die Zustimmung zu der städtebaulichen Entwicklungsabsicht seitens der Gemeinde benötigt worden. Diesem Ansinnen stimmte der Ausschuss grundsätzlich zu und erteilte damit ein positives, belastbares Signal. Damit wurden aber auch keine Details im jetzigen Überlegungsstadium präjudiziert. Im nächsten Schritt ist eine städtebauliche Machbarkeitsbetrachtung für das ca. 13.000 m² große Gelände vorzunehmen. Planungsrechtlich ist danach wieder die Gemeinde bis hin zum Bebauungsplan für ein solches Projekt in der Pflicht. Die Planung für die Erweiterung der heute schon zu kleinen Schule, bei weiter steigenden Schülerzahlen, soll flächenschonend und landschaftsverträglich erfolgen. Ein hoher Anteil zusammenhängender Grün- und Freiflächen soll erhalten bleiben.
Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“)
Die Verwaltung hatte geplant, eine Synopse zum Thema vorzulegen, um eine Leitlinie zum Bau-Turbo zu finalisieren und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Beschlussfassung wurde auf der Basis von zwei Anträgen vom Ausschuss verworfen, da die entsprechenden Unterlagen zu diesem komplexen Thema nicht rechtzeitig vorlagen. Nun soll in der kommenden Ausschusssitzung im Oktober die Beschlussfassung erfolgen.
Bau einer Park-and-Ride – Station am Bahnhof Impekoven
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, den P+R Platz Ahrweg mit 45 Stellplätzen entsprechend der vorgestellten Planung herzustellen, und beim Fördergeber einen Antrag auf Ausnahme zur Pflicht, Parkdetektoren einzubauen, zu stellen.
Der Bau der P+R Anlage wurde bereits 2021 nach vorheriger Behandlung im Gemeindeentwicklungsausschuss auf Antrag der Gemeinde im ÖPNV-/SPNV-Investitionsprogramm des Zweckverbandes Go.Rheinland aufgenommen. Nach erfolgter Überarbeitung des Flächennutzungsplanes kann das Vorhaben nun umgesetzt werden. Dazu ist als kommender Schritt der Förderantrag beim Fördergeber einzureichen (ca. 80% von der veranschlagten Gesamtsumme von 510.000 €). Der Fördergeber verlangt, dass diese Art von Parkplätzen grundsätzlich mit Parkdetektoren ausgestattet werden. Interessierte können dann mit entsprechender App von zu Hause oder unterwegs einsehen, ob noch ein freier Stellplatz vorhanden ist. Aufgrund der gut einsehbaren Fläche in ländlicher Umgebung macht die Installation solcher Detektoren wenig Sinn, zumal die Kosten für Installation, Wartung und Unterhalt unnötig hinzukommen. Daher wird die Gemeinde einen entsprechenden Ausnahmeantrag mit Verzicht auf die Detektoren stellen. Nach der Förderzusage und weiterer Behandlung in den politischen Gremien soll Ende 2028 mit der Ausschreibung und der Vergabe begonnen werden, damit eine Umsetzung in 2029 erfolgen kann.
Nicht-Öffentliche Sitzung
In nicht-öffentlicher Sitzung wurden die Themen „Vollsortimenter im Alfterer Ortskern“, Befreiung von Festsetzung gemäß § 31 Bundesbaugesetzbuch“ für ein Witterschlicker Baugebiet und „bearbeitete Bauvoranfragen und Bauanträge“ behandelt.