Haupt- und Finanzausschuss vom 24. September 2026
Bürgeranträge
Ein Bürgerantrag vom 17.07.2026 auf Verlegung der Glas- und Altkleidercontainer am Standort Mittelacker 8 (Einfahrt zum Bauhof) wurde abgelehnt. Der Petent hatte einen gleichlautenden Bürgerantrag in 2022 eingereicht, der im damaligen Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung nach entsprechender
Beratung mehrheitlich abgelehnt wurde. Zur Vermeidung von Wiederholungen wurde aufgrund der unveränderten Rechtslage auf die damaligen Ausführungen verwiesen.
2 weitere Anträge auf planungsrechtliche Genehmigung eines Bauvorhabens Am Burggarten und zum Bebauungsplanverfahren Kirchweg wurden zur weiteren Beratung in den fachlich zuständigen Gemeindeentwicklungsausschuss verwiesen, einstimmig wurde die Verwaltung gebeten, an den Rhein-Sieg-Kreis zwecks Verlängerung der Duldung von dortigen Bauten hinzuwirken, bis klares Planungsrecht geschaffen wird.
Sachstand Gymnasium
Der Bürgermeister erläuterte den aktuellen Sachstand, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm. Die Ausschreibungen für den Bau von Gymnasium, bzw. dem Interimsbau laufen noch, ein Zuschlag soll bis 09.11 bzw. bis 15.11 erfolgen.
Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung und Eckdaten zur Haushaltsplanung 2027
Der Ausschuss empfahl dem Rat zur kommenden Sitzung,
- das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2027 des Rhein-Sieg-Kreises sowie die darin dargestellte Entwicklung der Kreisumlagen zur Kenntnis zu nehmen,
- die erheblichen finanziellen Herausforderungen des Rhein-Sieg-Kreises sowie die bereits eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen anzuerkennen,
- aufgrund der erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Haushalt der Gemeinde Alfter das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur vorgesehenen Festsetzung der Kreisumlagen für das Haushaltsjahr 2027 nicht herzustellen, (Diesen Inhalt enthält auch ein Schreiben aller 19 Bürgermeister der Kreiskommunen an den Landrat.)
- den Rhein-Sieg-Kreis und den Landschaftsverband Rheinland aufzufordern, den aus der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene und insbesondere aus den dynamisch steigenden Sozialaufwendungen resultierenden finanziellen Handlungsdruck konsequent gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund geltend zu machen. Die Finanzierung gesetzlich veranlasster Aufgaben darf nicht dauerhaft über steigende Umlagen innerhalb der kommunalen
- Familie weitergereicht werden. Vielmehr bedarf es einer nachhaltigen und aufgabengerechten Finanzausstattung der kommunalen Ebene sowie einer angemessenen finanziellen Beteiligung von Bund und Land.
Insgesamt ergäben sich laut Alfterer Verwaltung gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung der Gemeinde folgende zusätzliche Belastungen aus den Kreisumlagen: Veränderung in 2027 plus € 854.000, in 2028 plus € 2.341.000, in 2029 plus 3.248.000 €, in 2030 plus 2.736.000 €. Das seien Veränderungen von plus 3,28%, plus 8,48%, plus 11,37% und plus 9,44% in den jeweiligen Jahren.
Die zusätzlichen Belastungen könnten nicht ohne erhebliche Maßnahmen auf Gemeindeebene aufgefangen werden. Damit bestehe die Gefahr, dass steigende Umlagen zu Einsparungen bei kommunalen Leistungen, zur Verschiebung notwendiger Maßnahmen oder zu zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger führten. Voraussichtlich müssten alle 19 Kommunen ab 2028 in die Haushaltssicherung gehen.
Sitzung des Konsolidierungsbeirates – Sachstand Konsolidierungsliste, Sachstand Haushaltsplanung 2027/2028 und Verwendung NRW-Infrastrukturgesetz
In der Ausschusssitzung wurden die Inhalte der Sitzung des Konsolidierungsbeirats vom 16. Juli zur Kenntnis genommen. Der Beirat hatte über den Sachstand der Konsolidierungsliste, über das Investitionsprogramm zum Haushalt 2027/2028 und über die mögliche Verwendung der Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz gesprochen. Daher beschloss der Ausschuss mehrheitlich, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, die Mittel aus dem Infrastrukturgesetz wie folgt zu berücksichtigen:
- Gymnasium Alfter Neubau (4.780 TEUR)
- Austausch Heizungen GS Alfter und Gymnasium Bestand (je 100 TEUR)
- Umrüstung Beleuchtung GS Witterschlick (100 TEUR)
- Kreisverkehrsplatz – Straße Am Herrenwingert- (330 TEUR)
- Austausch Hauptserverkomponente (100 TEUR)
- Kunstrasenplätze (500 TEUR)
- Beschaffung Großfahrzeuge Feuerwehr (1.000 TEUR)
- Feuerwehrgerätehaus Gielsdorf (950 TEUR)
Damit wird die angestrebte Soll-Quotierung nahezu erreicht. Insgesamt wird ein Volumen von rund 83 Prozent der Gesamtmittel i. H. v. 9.533.156,82 Euro für Maßnahmen reserviert. Der verbleibende Restbetrag i. H. v. rd. 1,57 Mio. Euro wird für zukünftige Maßnahmen vorgehalten. Die beiden Nein-Stimmen der CDU erfolgten, weil in der o.a. Liste alle bekannten, noch nicht begonnenen Großprojekte der Gemeinde aufgeführt sind und dies der erforderlichen umfassenden Haushaltskonsolidierung zuwiderläuft.
Ferner nahm der Ausschuss die Ausführungen zur Haushaltsplanung 2027/2028 zur Kenntnis:
- Ursprüngliches Ziel der Verwaltung war es, den Haushaltsplan als Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028 am 1. Oktober 2026 in die politische Beratung einzubringen. Die Beschlussfassung sollte im Dezember 2026 erfolgen, sodass der Haushalt möglichst frühzeitig zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft treten kann. Bis zum Eingang der aktuellen Eckdaten des Rhein-Sieg-Kreises konnte auf dieser Grundlage ein genehmigungsfähiger Haushalt dargestellt werden.
- Aufgrund der nunmehr eingetretenen Verschlechterungen ist dies in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht mehr möglich. Bei Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2027/2028 wäre die Gemeinde Alfter nach der derzeitigen Planung verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW aufzustellen. Die Vorbereitungen hierfür sprengen den Zeitrahmen.
- Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung entschieden, von der ursprünglich vorgesehenen Aufstellung eines Doppelhaushaltes Abstand zu nehmen und stattdessen zunächst einen genehmigungsfähigen Einzelhaushalt für 2027 vorzulegen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, das bereits weit fortgeschrittene Haushaltsverfahren für 2027 geordnet abzuschließen und gleichzeitig die notwendige Zeit für eine fundierte Vorbereitung der weiteren Haushaltskonsolidierung zu gewinnen.
- Der Haushalt 2027 soll weiterhin im Oktober 2026 eingebracht werden. Aufgrund der erforderlichen Überarbeitung des Zahlenwerks soll die Einbringung jedoch im schriftlichen Verfahren erfolgen. An dem Ziel einer Beschlussfassung im Dezember 2026 wird festgehalten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Haushalt möglichst zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft treten und eine länger andauernde vorläufige Haushaltsführung vermieden werden kann.
- Unmittelbar nach Abschluss des Haushaltsverfahrens 2027 wird die Verwaltung mit der Haushaltsplanung für 2028 und der Vorbereitung eines Haushaltssicherungskonzeptes beginnen. Das kommende Jahr soll genutzt werden, um die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen systematisch zu entwickeln. Dabei wird es erforderlich sein, sämtliche wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen sowie Standards, freiwillige Leistungen und Investitionsvorhaben auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es sein, ein Gesamtpaket zu entwickeln, das einerseits die gesetzlichen Anforderungen an ein genehmigungsfähiges HSK erfüllt und andererseits die kommunale Handlungsfähigkeit der Gemeinde Alfter so weit wie möglich erhält.
Interkommunale Zusammenarbeit zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
Der Ausschuss empfahl mehrheitlich dem Rat in seiner kommenden Sitzung, der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung zuzustimmen.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt derzeit bereits durch die Polizei und das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen deren jeweiliger Zuständigkeiten. Die geplante kommunale Geschwindigkeitsüberwachung soll diese bestehenden Maßnahmen ergänzen und nicht ersetzen. Die Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg beabsichtigen daher, die Aufgabe im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam wahrzunehmen. Im Mittelpunkt der Überwachung steht dabei nicht die Erzielung von Verwarn- und Bußgeldeinnahmen, sondern die nachhaltige Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus und der Schutz der Verkehrsteilnehmer.
Antrag zum Haushalt 2026, hier: Anschaffung und Einsatz eines mobilen Bürgerkoffers für die Gemeindeverwaltung
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit der Stadt Bornheim die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit zu erörtern und deren Umsetzbarkeit zu prüfen.
Die Verwaltung teilte mit, dass sie den Betrieb eines mobilen Bürgerkoffers geprüft habe. Der voraussichtliche Bedarf sei als sehr gering einzuschätzen, während für die Anschaffung, den Betrieb und den personellen Einsatz zusätzliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen entstünden. Dem gegenüber stehe, dass das Bundesmeldegesetz sowie die Pass- und ausweisrechtlichen Vorschriften bereits heute schon in bestimmten Fällen verschiedene Ausnahmen, Erleichterungen oder besondere Verfahrensweisen ermöglichen, sodass nicht in jedem Fall ein persönliches Erscheinen oder eine unmittelbare Meldung bei der Gemeinde Alfter erforderlich seien.
Nach einem ersten Austausch mit der Stadt Bornheim, die seit Januar 2026 einen Bürgerkoffer einsetzt, hat sich bestätigt, dass dessen Nutzung nur für einen engen, klar definierten Personenkreis vorgesehen und mit einem zusätzlichen organisatorischen, personellen und technischen Aufwand verbunden ist. Die Kosten für die Anschaffung des Koffers betrugen rund 1.785 Euro bei der Bundesdruckerei. Die monatlichen Betriebskosten liegen nach der Aussage der Stadt Bornheim bei ca. 50 Euro. Die Stadt Bornheim berichtete im Durchschnitt von 2-3 Einsätzen im Monat.
Vergabeverfahren
In der Ausschusssitzung wurden diverse Vergabeverfahren, meist einheitlich, beschlossen:
- Bauarbeiten zum Spielplatz „Neue Mitte Alfter“
- Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Streckenkontrollen auf Gemeindestraßen (Folgeauftrag)
- Bau von Mobilstationen an 3 Bushaltestellen
- Beschaffung eines Fahrzeuges mit Anbaugeräteausleger (Winterdienst) für den Bauhof
- Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle Oedekoven (hier 5 Enthaltungen der CDU)