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Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“

Was ist ein Landschaftsplan und wer erstellt diesen?

In einem Landschaftsplan werden auf kommunaler Ebene konkrete Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgehalten. Dies ist in § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt.

Für das Gebiet der Gemeinde Alfter erstellt der Rhein-Sieg-Kreis einen Landschaftsplan. Dieser wird unter der Bezeichnung „Landschaftsplan Nr. 3 Alfter“ geführt (LP 3 „Alfter“). Derzeit befindet sich der LP 3 „Alfter“ in der Aufstellung.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Was sind die Ziele des LP 3 Alfter?

Die Ziele des LP 3 „Alfter“ sind die Erhaltung und Entwicklung der in Alfter vorhandenen naturnahen Lebensräume und strukturierenden Elemente sowie der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen, insbesondere geschützter Arten.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die großen zusammenhängenden Waldgebiete der Waldville und des Kottenforsts, sowie die reich strukturierte Landschaft aus Grünland und Gehölzen auf der Ville und im Vorgebirge gelegt.

In welchem Stadium befindet sich der LP 3“Alfter“?

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat jetzt den Vorentwurf erarbeitet und das Verfahren für die frühzeitige Bürgerbeteiligung eröffnet.

Mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung beginnt nun ein intensiver Dialog mit den Kommunen, Verbänden, Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs des Landschaftsplanes 3 kann hier abgerufen werden:

Landschaftsplan Nr. 3 Alfter – Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Wie kann ich am LP 3 „Alfter“ mitwirken?

Vom 20. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022 können Bedenken und Anregungen eingebracht werden. Digital ist das in diesem Zeitfenster über das Beteiligungsportal NRW möglich. Hier geht’s zum Beteiligungsportal NRW:

Beteiligungsportal NRW

Anregungen können auch per Post oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, eingereicht werden.

Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises –Bürgersprechstunde- besteht zudem am 15. und 25. August 2022, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter.