Ratssitzung vom 09. Juli 2026
Vergabe des Auftrages für Bauleistungen zur Erweiterung des Gymnasiums Alfter

Der Rat hat für den Beginn des Vergabeverfahren für den Neubau des Erweiterungsbaus des Alfterer Gymnasiums gestimmt. Die CDU Alfter bekennt sich ausdrücklich zum Bau des vierzügigen Gymnasiums. Dieses Projekt ist ein wichtiger Baustein für die Bildungsinfrastruktur unserer Gemeinde. Dennoch haben wir gegen den Beginn des Vergabeverfahrens gestimmt. Warum? Bei einem Investitionsvolumen im hohen zweistelligen Millionenbereich halten wir eine professionelle Projektsteuerung für unverzichtbar. Ziel muss es sein, Kosten im Blick zu behalten, den Gemeindehaushalt zu schützen und unnötige Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Bereits im bisherigen Planungsverlauf kam es zu Verzögerungen. Gleichzeitig ist die Gemeindeverwaltung durch zahlreiche Projekte stark gefordert. Deshalb haben wir beantragt, parallel zum Vergabeverfahren die Vorbereitung für die Beauftragung eines erfahrenen externen Projektsteuerers einzuleiten. Dieser könnte die Verwaltung entlasten, Risiken frühzeitig erkennen sowie Termine und Kosten konsequent steuern.
Leider wurde dieser Antrag von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Für uns war eine professionelle Projektsteuerung jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung zum Vergabeverfahren. Deshalb sind wir unserer Linie treu geblieben und haben dagegen gestimmt.
Unsere Entscheidung richtet sich nicht gegen den Bau des Gymnasiums, sondern für eine verantwortungsvolle, transparente und wirtschaftliche Umsetzung dieses wichtigen Zukunftsprojekts.
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alfter
Der Rat stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu, abweichend von § 46 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vorsitzenden der Ausschüsse – mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses –keine monatliche, sondern eine Aufwandsentschädigung je durchgeführtem Ausschuss zu gewähren, um die Belastung für den Haushalt zu verringern.
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Der Rat beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU eine Satzung zur Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2027. Wir sahen den Aufwand für die Erhebung der Steuer nicht im gerechtfertigten Verhältnis zu den möglichen Einnahmen.
3.Änderungssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer
Der Rat beschloss einstimmig eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer zum 01.08.2026. Gewerbliche Tanzveranstaltungen trugen und tragen wesentlich zur Attraktivität der Gemeinde, zur Belebung des gesellschaftlichen Lebens sowie zur Unterstützung der örtlichen Gastronomie bei. Zudem steht dem potenziell geringen Steueraufkommen ein entsprechender personeller Aufwand gegenüber. Mit der Streichung dieses Steuertatbestandes soll nunmehr eine gezielte dauerhafte Entlastung der gastronomischen Betriebe vor Ort erreicht werden. Zugleich können die Voraussetzungen dafür verbessert werden, kulturelle und gesellschaftliche Angebote innerhalb der Gemeinde aufrechtzuerhalten.