Ausschuss für Gemeindeentwicklung
vom 20. Februar 2024
Gewerbegebiet Alfter Nord
Einstimmig wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 097 und der 5. Änderung zum Flächennutzungsplan sowie der Entwurf einer Gestaltungssatzung zum Gewerbegebiet Alfter Nord II zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung weiter zu verfahren. Damit wird sichergestellt, dass das letzte große geplante Gewerbegebiet in der Rheinschiene rasch realisiert werden kann und damit dem hohen Bedarf an Fläche für das Gewerbe entsprochen werden kann. Nicht zuletzt trägt dies dazu bei, die Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde zu steigern und somit die kritische finanzielle Lage des Gemeindehaushalts etwas zu mildern.
Bebauungsplan 097 „Gymnasium Alfter“
Ebenso einstimmig beschloss der Ausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das neue Alfterer Gymnasium. Damit einher geht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Der Aufstellungsbeschluss wurde erforderlich, da für das Plangebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan und kein anderes Baurecht vorliegt. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Entwicklung des Schulstandortes in einer den Anforderungen an ein Gymnasium entsprechenden Form und dabei die vorhandenen Grün- und Freiräume einzubeziehen, schützenswerte Grünbestände zu erhalten sowie einen attraktiven Freiraum mit Aufenthalts-, Spiel- und Sportflächen zu entwickeln.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gemäß Bundesbauordnung aufgestellt.
Holger Gratz