Ausschuss für Bildung, Generationen, Sport, Soziales, Inklusion und Kultur vom 08. Juli 2025
Vorstellung des neuen OGS Trägers KiJu-Meckenheim
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, nahm der Rat der Gemeinde Alfter am 11. Februar die mit den Schulleitungen einvernehmlich herbeigeführte Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, dass für alle drei Grundschulen jeweils eine Kooperations-vereinbarung mit dem anerkannten Träger der Jugendhilfe KiJu Meckenheim gUG abgeschlossen wird. Die Vertreter der KiJu nutzten nun die Gelegenheit, ausführlich sich, ihr pädagogisches Konzept und ihre Arbeit im Ausschuss vorzustellen.
Mobile Jugendarbeit in der Gemeinde Alfter
Nach der Kündigung der KJA, die auch zu einem neuen OGS-Träger geführt hatte (s.o.), muss nun auch ein neuer Träger für die mobile Jugendarbeit gefunden werden. Aktuell werden die Konditionen zusammen mit dem Kreisjugendamt und einem potentiellen neuen Träger abgestimmt.
Kita Gielsdorf
Nachdem die Kirche die Trägerschaft aufgeben hatte, bekam die Gemeinde von der Politik Auftrag, zu prüfen, wie weiter verfahren werden kann. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Bedarf an Kita-Plätzen noch nicht abschließend festgestellt werden kann und dass das bisherige Gebäude ggf. nach Renovierung angemietet werden kann. Die Suche nach Fachpersonal gestaltet sich angesichts des allgemeinen Personalmangels schwierig, möglicherweise ist aber zum Jahresbeginn ein Neustart möglich.
Aktueller Stand Zuflucht Suchende
Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass in den gemeindeeigenen Unterkünften derzeit 385 Personen untergebracht sind. Darunter befanden sich neben den Zuflucht Suchenden auch 30 Zuweisungen von Personen mit Aufenthalt nach § 12a und 12 Obdachlose/Wohnungslose.
Einführung der Bezahlkarte für Zuflucht Suchende
Der Ausschuss empfiehl dem Rat zu beschließen, die Bezahlkarte für Zuflucht Suchende einzuführen.
Im Januar 2025 ist die Rechtsverordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten. Diese bildet die Grundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Zuflucht Suchende. Der Testlauf fand in NRW von Januar bis März 2025 in den Landesunterkünften statt.
Auf Empfehlung der Verwaltung beschloss der Ausschuss die Einführung einer Bezahlkarte unter Nutzung des Whitelist-Verfahrens. Die Whitelist legt fest, welche Empfänger für Überweisungen von der Karte aus freigeschaltet sind. Dies dient dazu, Auslandsüberweisungen zu erschweren, insbesondere solche, die möglicherweise zur Finanzierung von Schleppern verwendet werden könnten. Die Whitelist-Funktion der Bezahlkarte ermöglicht es den Behörden, Überweisungen an bestimmte Empfänger (z.B. Vermieter, lokale Geschäfte) manuell freizuschalten, während andere Überweisungen grundsätzlich blockiert werden. Dies stellt sicher, dass die
Sozialleistungen, die auf die Karte geladen werden, nicht für unerwünschte Zwecke missbraucht werden.