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Rechnungsprüfungsausschuss vom 30. Oktober 2025

In der neunten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in dieser Ratsperiode stand der Rechnungsabschluss für 2024 gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 GO NRW im Vordergrund. Die Gemeinde Alfter ist verpflichtet, für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Ein Vertreter der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz trug das Prüfungsergebnis vor und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Nach deren Beurteilung entspricht der kommunale Lagebericht den Vorschriften des § 95 Abs. 2 GO NRW sowie des § 49 der KomHVO NRW und vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Die Prüfung ergab auch die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Ebenso entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage unserer Gemeinde.

Einstimmig stimmten die Ausschussmitglieder daher dem Prüfbericht zu. Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dem Rat der Gemeinde Alfter zu empfehlen

  • den Jahresabschluss 2024 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen,
  • den in der Ergebnisrechnung 2024 ausgewiesenen Überschuss in Höhe

von 10.068.044,54 EUR mit einem Betrag von 8.000.000,00 EUR der Allgemeinen Rücklage sowie den Restbetrag von 2.068.044,54 EUR der Ausgleichsrücklage zuzuführen, und

  • dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilen.

In nichtöffentlicher Sitzung wurden anschließend die von den Ausschussmitgliedern zuvor ausgewählten Ausschreibungen 2024 geprüft. Die Verwaltung hatte wiederum die Unterlagen hervorragend aufbereitet.

Kontakt:

Christopher Ehlert
ehlert@cdu-alfter.de

Holger Gratz
gratz@cdu-alfter.de