Haupt- und Finanzausschuss vom 09. Dezember 2025
Bürgeranträge
4 der vorliegenden 5 Bürgeranträge wurden in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen, um dort inhaltlich diskutiert und entschieden zu werden: Vorschlag für einen Hitzeaktionsplan, die Geschwindigkeit auf der Servaisstraße durchgängig auf 30 km/h festzulegen, den Flächennutzungsplan im Bereich Kirchweg an den geänderten Regionalplan anzupassen und die Gestaltung des Areals Jungfernpfad in Oedekoven. Der Antrag wegen Gefährdung der Sicherheit durch Abschaltung der Straßenbeleuchtung wurde gegen die Stimmen der CDU direkt abgelehnt.
Satzungsbeschlüsse für 2026
Auf der Tagesordnung standen vorbereitende Entscheidungen für 2026 zur Hebesatzsatzung I (Grundsteuer-Anpassung), zur Hebesatzsatzung II (Gewerbesteuer-Anpassung), die 3.Änderung zur Hundesteuersatzung, die Einführung einer Zweitwohnungssteuer und die Unterkunftssatzung (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte – Anpassung der Benutzungsgebühren).Der Antrag der CDU zur Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Grundsteueranpassung wurde mit knapper Mehrheit angenommen, unser Antrag zur Absetzung auch der Anpassung der Gewerbesteuer wurde jedoch abgelehnt. Die Beschlussfassung zur Zweitwohnungssteuer wurde vertagt mit der Aufforderung an die Verwaltung, Ausnahmetatbestände und den Aufwand der Verwaltung zu prüfen. Die Unterkunftssatzung wurde von der Tagesordnung genommen, da die Verwaltung keine Ausführungen vorlegen konnte.
Bilanzierungshilfe nach dem NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz
Durch die Covid-19-Pandemie und den Ukraine-Krieg waren den Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen entstanden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte daher mit dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein reagiert.
Zum Umgang mit der Bilanzierungshilfe gibt es zwei Optionen: Die Bilanzierungshilfe ist, beginnend im Haushaltsjahr 2026, linear über längstens 50 Jahre abzuschreiben. Alternativ kann die Bilanzierungshilfe mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Diese Verrechnung ist jedoch nur einmalig in 2025 für das Haushaltsjahr 2026 bzw. für den Jahresabschluss 2026 zulässig. Der Ausschuss empfahl bei 5 Enthaltungen dem Rat für die kommende Sitzung, diese einmalige Verrechnung vorzunehmen. Damit werden zukünftige Generationen nicht zusätzlich belastet und es wird für eine bessere Haushaltstransparenz gesorgt.
Sanierung der Kunstrasenplätze
Die vier Kunstrasenplätze in der Gemeinde Alfter (Alfter, Volmershoven, Oedekoven, Witterschlick) sind kurzfristig sanierungsbedürftig. Insbesondere die Plätze in Alfter und Volmershoven weisen einen dringenden Handlungsbedarf auf. Durch eine zeitnahe Sanierung kann der Trainings- und Spielbetrieb sichergestellt werden. Die Gemeinde Alfter schafft gemeinsam mit den Vereinen die notwendigen Voraussetzungen für den Breiten- und Freizeitsport. Die Vereine besitzen das Know-how vor Ort und sollen als Auftraggeber die Maßnahmen unmittelbar mit dem Auftragnehmer abstimmen, um die Maßnahme und den Betrieb auf dem eigenen Gelände aufeinander abzustimmen. Durch die Sanierung von zwei Plätzen pro Jahr bleiben jeweils mindestens zwei Plätze zeitgleich geöffnet, um eine Grundlage für den Spielbetrieb zu bieten. Der Ausschuss hat daher dem Rat empfohlen, gemeinsam mit den Fußballvereinen die vier Kunstrasenplätze in den Jahren 2026 und 2028 zu sanieren. Für die Sanierung sollen vorrangig Mittel der Pauschalzuweisung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur des Bundes genutzt werden, sofern nicht weitere Fördermöglichkeiten bestehen.