„Alte“ Grundsteuer und „Neue“ Grundsteuer
Völlig unabhängig von der aktuellen Steuerdiskussion in unserer Gemeinde werden die Grundsteuern in Deutschland reformiert. Die alte Berechnung sah eine fiktive Rückrechnung auf den Einheitswert von 1964 (bzw. 1935 in den neuen Ländern) vor – das war ungenau und ungerecht. Deswegen forderte das Bundesverfassungsgericht eine Neuordnung.
Zukünftig haben die Länder hier eigene Gestaltungsmöglichkeiten, d.h. es ergeben sich von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Nordrhein-Westfalen soll nun zukünftig neben der Grundstücksgröße, dem Bodenrichtwert je qm auch das Gebäude und die Wohnfläche einbezogen werden.
Dabei gilt: Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Steuermessbetrag (Grundsteuerwert mal Steuermesszahl) multipliziert mit dem Hebesatz. Dabei ist der Steuermessbetrag die individuelle Zahl für den Wert des Grundstücks und Gebäudes. Und multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich der individuelle Grundsteuerbetrag. D.h. bis einschließlich 2024 wird nach dem alten Steuermessbetrag mal dem Hebesatz der Gemeinde gerechnet, ab 2025 dann nach dem neuen Steuermessbetrag mal dem dann darauf angepassten Hebesatz.
Der neue Grundsteuerwert wurde zusammen mit dem neuen Steuermessbetrag an die Eigentümer, die die abgeforderten Unterlagen ausgefüllt hatten, jeweils schon verschickt. Ist der neue Steuermessbetrag höher als der bisherige, bedeutet das nicht, dass die Grundsteuer sich entsprechend erhöht! Ist der neue Wert höher als der alte, zeigt das nur, dass wir in einer prosperierenden Region leben, in der die Gebäudewerte in der Vergangenheit gestiegen sind.
Nach Vorstellungen des Bundes sollen die Gemeinden die neue Steuersystematik nicht nutzen, um Ihre Einnahmen zu steigern. Es soll ein neuer Hebesatz ermittelt werden, der für das insgesamt gleiche Steueraufkommen sorgt wie vorher. Das Ergebnis für Alfter bleibt also abzuwarten, eine Annahme, dass sich mit dem neuen Rechenmodell automatisch eine Erhöhung der Grundsteuer ergibt, ist also lediglich Spekulation.
Ab 2025 kann auch die sogenannte „Grundsteuer C“ erhoben werden. Diese fällt an für alle unbebauten, aber bebaubaren Grundstücke. Ob das in Alfter gemacht wird, ist noch nicht entschieden.