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CDU Gemeindeverband Alfter

Aus dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung

vom 09. April 2024

NEILA – Fortführung des Projektes in 2024

Im Forschungsprojekt NEILA „Nachhaltige Entwicklung durch interkommunales Landmanagement“ haben Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und der Kreis Ahrweiler als regionaler Arbeitskreis (:rak) gemeinsam mit den Kreis-angehörigen Städten und Gemeinden im Zeitraum 2018 bis 2023 ein regionales Siedlungsentwicklungskonzept und ein dazugehöriges Dichtekonzept erarbeitet. Dabei wurden Nutzungsperspektiven für 1.610 potenzielle theoretische Siedlungsflächen ermittelt. Das regionale Dichtekonzept schlägt zudem, abhängig von infrastruktureller Versorgung und schienengebundener Erreichbarkeit, in unterschiedlichen Handlungsräumen Bebauungsdichten für Wohnbauflächen vor.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hatte das regionale Siedlungsentwicklungs-konzept in seiner Sitzung am 1212.2023 zur Kenntnis genommen und die Berücksichtigung in Planungsprozessen der Gemeinde Alfter beschlossen.

Im Rahmen der Projektverlängerung erfolgt nun in 2024 die Analyse der unterschiedlichen Innenentwicklungspotentiale anhand von 4 bis 6 Lupenräumen aus der :rak-Region. Ein Lupenraum umfasst beispielsweise einen Ortsteil.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung hat in seiner jüngsten Sitzung auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen, keinen Lupenraum für Alfter vorzuschlagen. Die Beteiligung am Forschungsprojekt belastet zwar nicht direkt den Gemeindehaushalt, aber die personellen Kapazitäten der Gemeindeverwaltung wären doch deutlich zusätzlich gefordert gewesen, bei einer Vielzahl von aktuell anliegenden Planungsvorhaben.

Lärmminderungsplan für Alfter

Durch die EU-Umgebungsrichtlinie ist die Durchführung eines Lärmaktionsplanes verpflichtend. Diese wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz ins deutsche Recht umgesetzt. Die Lärmaktionsplanung ist Aufgabe der Kommunen. Damit handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe.

Das Ziel ist, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Lärmkartierung, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erstellt wurde, werden im Lärmaktionsplan entsprechende Maßnahmen entwickelt.

Nach der Gesetzeslage bedarf es alle fünf Jahre einer Überprüfung bzw. Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Nach Aufstellung der Lärmaktionspläne der ersten Stufe (2008), der zweiten Stufe (2013) und der dritten Stufe (2018) ist nun die Aufstellung der vierten Stufe erforderlich.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung hat daher die Aufstellung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Maßnahmenträger zu beteiligen und mit ihnen die Möglichkeiten für passende Lärmschutzmaßnahmen zu erörtern.

Kontakt:

Holger Gratz
gratz@cdu-alfter.de