Aus dem Betriebsausschuss
vom 17. September 2024
Jahresabschlüsse 2023 und Zwischenstand zum 31.07.2024 für das Wasser- und Abwasserwerk der Gemeinde Alfter
Neben den routinemäßigen Quartalsberichten zum Wasser- und Abwasserwerk zum 31.07.2024, zu denen lediglich geringe Abweichungen zum Jahresplan festzustellen waren, wurden auch die Jahresabschlüsse 2023 für die beiden Werke beraten.
Der Betriebsausschuss empfahl dem Rat der Gemeinde Alfter, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2023 festzustellen und vom Jahresgewinn 2023 in Höhe von 71.598,07 € dem Haushalt der Gemeinde 25.520,20 € zuzuführen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 46.077,87 € soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Weiterhin empfahl der Ausschuss dem Rat, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2023 festzustellen und vom Jahresgewinn 2023 in Höhe von 775.119,67 € der Gewinnrücklage 634.152,67 € zuzuführen. Dem Haushalt der Gemeinde Alfter sollen somit 140.967,00 € als Eigenkapitalverzinsung zugeführt werden.
Umstellung des Verfahrens zur Rattenbekämpfung im Kanalnetz Alfter
Der Betriebsausschuss hat den Sachstand zur Rattenbekämpfung zur Kenntnis genommen. Bis letztes Jahr wurde in jedem zweiten Schacht ein Festköder an einem dünnen Draht befestigt und knapp über der Berme aufgehängt, es gab keine Befallserhebung oder Dokumentation. Dieses Verfahren führte beim Wegspülen gelegentlich zu Verstopfungen und Rückstau im Kanal. Zukünftig soll eine Umstellung auf die ToxProtect 1402 Boxen erfolgen. Bei der Ausbringung dieser Rodentizidköder, die Antikoagulanzien enthalten, gelten spezifische Anwendungsbestimmungen, die allgemein als Risikominderungsmaßnahmen bekannt sind. Diese wurden vom Umweltbundesamt als „Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien für geschulte berufsmäßige Verwender“ deklariert. Für diese Köder wird eine Befallserhebung sowie eine 5-jährige Dokumentation gefordert. Bei der Anwendung im Kanal ist darauf zu achten, dass der Köder nicht mit Wasser in Kontakt kommt und gegen Wegspülen gesichert wird. Es handelt sich dabei um eine geschützte Edelstahl-Box, die ohne Schachteinstieg von einem einzelnen Mitarbeiter im Schacht fest verspannt wird. Die Box ist durch eine Rückstauklappe geschützt, wodurch der Köder trocken bleibt und das Gift nicht in die Umwelt gelangen kann.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus hat die Box weitere Vorteile:
- ca. 90 % Köder (Gift) Ersparnis. Es werden nur Köder verbraucht, die auch angefressen werden
- Betriebskostensenkung durch Arbeitszeitersparnis, da das Verfahren mit eigenem Personal (1 Mitarbeiter) durchgeführt werden kann
- Leichte Zugänglichkeit für Ratten und dadurch gute Annahme der Köder.
Die CDU-Fraktion begrüßt diese Umstellung insbesondere deshalb, da dieses Jahr der Befall an Ratten und anderen Nagern wegen des milden vergangenen Witters deutlich zugenommen hat.