Ausschuss für Bildung, Generationen, Sport, Soziales, Inklusion und Kultur vom 10. Oktober 2024
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) und Neuverteilung der Case Management Stellen
Die Gemeindeverwaltung informierte darüber, dass das bisher beim Rhein-Sieg-Kreis angesiedelte KIM ab 2025 größtenteils in den Kommunen angesiedelt sein soll. Das KIM, hier insbesondere das Case Management, betreut die Zuflucht Suchenden hinsichtlich Bildung, Ausbildung, Beruf und Wohnung und begleitet die Personen zu den betreffenden Ämtern und sonstigen Stellen, gibt Hinweise und Ratschläge zum Vorgehen und unterstützt auch in weiteren Fällen. Dies erleichtert den Neuankömmlingen den Einstieg und die Integration in unsere Gesellschaft. Daher war es nur konsequent, diese Aufgabe nun in den Städten und Gemeinden unmittelbar anzusiedeln und so die Hilfestellung wesentlich direkter und damit effektiver geben zu können. Der Kreis will die zu schaffende Stelle für und in Alfter finanziell angemessen unterstützen. Die Zuteilung beläuft sich auf ca. 49T €.
Bauprojekt Gymnasium Alfter
Der Stand des Vorgehens wurde von der Verwaltung allen Ausschussmitgliedern vorgestellt: 15 Architekturbüros von Aachen bis Wien haben an der Wettbewerbsauslosung ihr Interesse bekundet, einen Vorschlag für die Neubauten zu entwerfen und am Planungswettbewerb teilzunehmen. Von der Verwaltung wurden die Anforderungen vorgestellt und Fragen der Büros beantwortet. In sehr sachlicher und professioneller Atmosphäre liefen die Sitzungen ab. Bis Mitte Dezember sind die Unterlagen vorzulegen, für den 17.01. ist die Preisgerichtssitzung geplant.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich den bislang erzielten Erfolg und erwartet nun gespannt die Einreichungen der Architekturbüros. Das Bebauungsplanverfahren wird nach Vorliegen des Siegerentwurfes gestartet, das Flächennutzungsplanverfahren läuft bereits.
Gymnasium Alfter, Klassenbildung und Anwendung § 46 Abs. 6 SchulGesetz
Die Alfterer Schule ist als 3-zügiges Gymnasium gestartet, aber aufgrund der hohen Anmeldezahlen wurde in den beiden ersten Jahrgängen eine Vierzügigkeit eingerichtet. Nun galt es darüber zu entscheiden, wie die Klassenbildung bis zur Errichtung der Erweiterungsbauten erfolgen soll. Da der Bedarf weiterhin absehbar hoch sein wird, wie dies auch der Schulentwicklungsplan eindeutig ausweist, beschloss der Ausschussnach intensiver Diskussion mehrheitlich, die Vierzügigkeit auch für das kommende Schuljahr zu beantragen. Nur die SPD, UWG und FDP stellten sich gegen diesen Beschluss. Die Vierzügigkeit erleichtert den schnelleren Aufbau des Lehrerkollegiums, und die Glaubwürdigkeit unserer weitgehend einstimmig im Ausschuss und Rat getroffenen Entscheidungen. Einschränkungen baulicher Art sind da eher hinzunehmen im Übergang, bis die neuen Bauten erstellt sind. Die CDU-Fraktion stellte heraus, dass jedes Sparen an der Bildung verkehrt ist und dass unser Gymnasium in kurzer Zeit ein hervorragendes Zeugnis von den Eltern wie auch den Lehrkräften ausgestellt bekommen hat. Nach § 46 Abs. 6 SchulG kann der Schulträger festlegen, dass Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Bei Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW sind die Anmeldungen aus Bonn und Bornheim abzulehnen. Beide Städte haben schon vergangenes Jahr ebenfalls die Anwendung des Paragrafen beschlossen und es ist davon auszugehen, dass sie es für das kommende Jahr wiederum tun.