Logo CDU Gemeindeverband Alfter

CDU Gemeindeverband Alfter

CDU Alfter fordert die Deckelung des Grundsteuer B-Satzes auf  maximal 980 Punkte 

Dreh- und Angelpunkt in jeder Kommune ist der Haushalt. Gerade bei nicht vorhersehbaren finanziellen Einschränkungen entscheidet sich, wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und unser Alfter trotz schwieriger Bedingungen zu gestalten. Wir von der CDU sind unserem Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher sehr dankbar, dass es ihm zusammen mit unserem Kämmerer in den vergangenen Jahren mit erheblicher Kraftanstrengung und Einschränkungen sowie unserer durchgängigen Unterstützung im Rat gelungen ist, den Haushalt zu konsolidieren und unsere Gemeinde aus der Haushaltssicherung herauszuführen. Die CDU wird weiterhin zur Handlungsfähigkeit von Alfter beitragen, indem Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung konsequent aufgezeigt und weitverfolgt werden.

Der Vorstand des CDU-Gemeindeverbandes wie auch die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Alfter haben sich wiederum intensiv mit der aktuellen Haushaltslage befasst. Die Aufgaben der Gemeinde sind geprägt von einer Vielzahl von pflichtgemäß zu erbringenden Leistungen, die uns die Gesetze aus Bund und Land vorgeben und dem gegenüber nur begrenzten finanziellen Mitteln, die für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist es uns als Christdemokraten wichtig, für eine attraktive und handlungsfähige Gemeinde in Alfter zu sorgen und sich um die Belange und Nöte aller Menschen in unserer Kommune zu kümmern. Dazu gehört auch ein rigoroser Sparkurs der öffentlichen Finanzen.

Die CDU Alfter hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B für den Haushalt 2024/2025 maximal 980 Punkte umfassen darf. Daher hat die CDU in einer Presserklärung deutlich gemacht: „Die CDU Alfter beschließt, dass eine Erhöhung der Hebesätze auf über 980 Punkte sozial nicht zu verantworten ist. Daher sind alle politischen Entscheidungen von uns so zu treffen, dass dieser Höchstwert für die Haushaltsjahre 2024/25 nicht überschritten wird.“

Die immer wieder in den Medien kolportierte Meinung, Alfter „wolle“ den Hebesatz der Grundsteuer auf 1500 Punkte in 2024 und anschließend auf 1800 Punkte anheben, ist nicht korrekt. Zum Haushalt 2023 wurde lediglich angemerkt, dass eine solche Anhebung notwendig würde, wenn die bislang getroffenen Planungen so wie bisher weitergeführt würden. Zugleich mit der Verabschiedung des Haushaltes für 2023 wurde daher Anfang Dezember 2022 im Rat die Einrichtung einer Lenkungsgruppe beschlossen, in der Vertreter der Fraktionen zusammen mit der Gemeindeverwaltung alle Planungen auf den Prüfstand stellen, um sowohl die Ausgaben- wie auch Einnahmenseite zu verbessern. Die Ausgaben sind auf das ausschließlich Notwendige zu beschränken, um so für eine gerechte, möglichst sozialverträgliche Belastung aller Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. 

„Die Daseinsvorsorge der Gemeinde und somit des Rates umfasst nicht nur die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben wie die Instandhaltung der Infrastruktur, die Umsetzung der OGS-Betreuung, den Hochwasserschutz, die Grundversorgung oder die Ausstattung der Feuerwehr, sondern auch die Belastung der zahlenden Bürgerinnen und Bürger insoweit zu berücksichtigen, dass ein jeder sich das Leben in Alfter leisten kann. Es ist nicht in unserem Sinne, als stärkste Fraktion Entscheidungen zu fällen, die gegen unsere Überzeugungen sind“, so der CDU Partei- und Fraktionsvorsitzende Christopher Ehlert. Weiter führt er aus: „Uns ist klar, dass bei einer Deckelung auf 980 Punkte diverse Projekte hintenangestellt werden müssen, daher gilt es für uns nun mehr denn je, genau abzuwägen, welche Pläne direkt umgesetzt werden können und welche warten müssen. Nicht davon betroffen werden natürlich die pflichtigen Aufgaben sein.“

Eine substanzielle Erhöhung der Gewerbesteuer lehnt die CDU im Übrigen ab, da sie unsere Gewerbetreibenden stark belastet und ggf. in umliegende Gemeinden vertreiben würde. Außerdem fließt eine Erhöhung der Gewerbesteuer zu einem guten Teil an den Kreis und steht uns in Alfter damit nicht zur Verfügung.

Mitteilung von Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der insgesamt sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage hat der Rat zu Beginn des Jahres die Verwaltung beauftragt, einen genehmigungsfähigen Haushalt für die Jahre 2024/2025 aufzustellen und zugleich dafür Sorge zu tragen, den Hebesatz für die Grundsteuer B möglichst sozial verträglich zu gestalten. Ich danke den Mitgliedern der vom Rat eingesetzten Lenkungsgruppe zur Haushaltskonsolidierung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit in den letzten Monaten. Alle Projekte und Ausgaben sind auf den Prüfstand gestellt worden und ein rigoroser Sparkurs wird eingeschlagen.

Für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2023 sowie für die Beschlussfassung im Rat am 07.12.2023 schlage ich den Gremien für die Grundsteuer B für 2024 den Hebesatz  von 995 Prozentpunkten vor. Dieser Hebesatz belegt den eingeschlagenen Sparkurs. Es sind 505 Punkte weniger als im ersten Entwurf Anfang des Jahres errechnet worden sind. In der Konsequenz bedeutet dies eine radikale Konzentration aller Tätigkeiten auf die unbedingten Pflichtaufgaben, die wir als Kommune zu erfüllen haben und deutliche Einschränkungen von bisher selbstverständlichen, freiwilligen Serviceleistungen. Bei den Investitionen konzentrieren wir uns insbesondere auf Zukunftsaufgaben wie Bildung und Schutz der Bevölkerung. Deshalb werden die Planungen für den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen, des Erweiterungsbaus des neu gegründeten Gymnasiums und der Bau der beiden neuen Feuerwehrgerätehäuser in Alfter-Ort und Witterschlick sowie der Schutz vor Katastrophen wie Starkregen im Vordergrund stehen.

Die Erhöhung der Grundsteuer B auf 995 Punkte in 2024 belastet ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit ca. 20 Euro pro Monat, Mieterinnen und Mieter zahlen entsprechend weniger. Ich weiß, dass dies sehr viel Geld ist, aber angesichts der zunehmenden Aufgaben und der allgemeinen Kostensteigerungen, welche auch die Kommunen treffen, müssen wir leider diesen Weg gehen.

In der Ratssitzung am 07.12.2023 wird der Bürgermeister den Haushaltsentwurf für die Jahre 2024/2025 einbringen. Traditionell geht der Entwurf dann in die Beratungen der Fraktionen und der Öffentlichkeit sowie auch in die vorgesehenen Bürgerinformationsveranstaltungen im Januar 2024. Das Land NRW hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Rahmenbedingungen des Haushaltsrecht in die Verbändeanhörung gebracht und zielt darauf ab, dieses Gesetz bis Ende Februar 2024 zu verabschieden. Der Haushaltsentwurf wird nach altem Recht eingebracht, die Verabschiedung des Haushaltes ist dann für die Ratssitzung am 21.03.2024 vorgesehen, damit die dann gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.

Die Festlegung des Hebesatzes für das Jahr 2024 ist – wie bereits in den letzten Jahren praktiziert – für die letzte Ratssitzung im Dezember 2023 vorgesehen, damit eine teure Nachveranlagung (erheblicher Verwaltungsaufwand etc.) vermieden werden kann.

Der Hebesatz für das Jahr 2025 ist mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2024/2025 ebenfalls im Dezember 2023 zu berücksichtigen und dann mit Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/2025 im März nächsten Jahres vorläufig festzulegen. Verbindlich kann zur Höhe des Hebesatzes 2025 zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, weil – wie bekannt – zum 01.01.2025 die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft tritt. Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Bodenrichtwerte und der Wertsteigerungen der Immobilien in der Gemeinde Alfter geht die Verwaltung davon aus, dass die von den Finanzämtern festzulegenden Messbeträge in der Gemeinde Alfter in der Regel steigen werden und eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B für die Gemeinde Alfter dann exakt berechnet werden muss. Eine aufschlussreiche Information (FAQ) zur Grundsteuerreform ab 2025 des Deutschen Städte- und Gemeindebundes füge ich in der Anlage bei.

Mit Blick auf den Hebesatz 2024 sind wir nun einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Als Bürgermeister werde ich persönlich mit aller Kraft daran weiterarbeiten, eine zu hohe Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Schumacher

Kontakt:

Holger Gratz
gratz@cdu-alfter.de

Christopher Ehlert
ehlert@cdu-alfter.de