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Die neue Baumschutzsatzung – nachhaltig aber in keiner Weise sozialverträglich 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung beschloss am 24.2.23 die neue und für den Bürger nun deutlich teurer werdende Baumschutzsatzung. 

Grüne, SPD, FW und FDP stimmen einheitlich für die neue Satzung, gegen die Stimmen der CDU, die den sozialunverträglichen Entwurf ablehnt.  Besonders zu erwähnen ist, dass eine Aussprache zum Punkt, so wie es in Ausschüssen eigentlich Usus ist, vom Vorsitzenden nicht zugelassen worden ist, sondern direkt zur Abstimmung gerufen wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass die Baumschutzkommission ja bereits alle relevanten Punkte diskutiert und geklärt hätte, so dass eine Aussprache entbehrlich sei und von den Grünen ein sofortiger Schluss der Rednerliste erhoben wurde. So funktioniert grüne Politik.

Hierbei handelt es sich nach Einschätzung der CDU um einen klaren Verstoß gegen § 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Alfter, die jedem Ausschussmitglied dreimaliges Rederecht zu jedem Tagungsordnungspunkt zugesteht.

Der Bürger wird zukünftig erheblich mehr Geld aufwenden, will oder muss er Bäume beseitigen, z.B. für Rodungen, wenn er ein Haus bauen möchte.

In der alten Satzung aus 2018 ist festgelegt, dass für einen geschützten Baum, der entfernt wird, eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss und zwar Baum für Baum. Nun ist der Stammumfang maßgeblich und es greift eine Staffelung. Wird ein Baum mit einem Stammumfang über 200 cm beseitigt, so müssen jetzt 4 Bäume als Ersatz gepflanzt werden. (Bei Umfang bis 150 cm 3 Bäume, bis 130 cm 2 Bäume, bis 110 cm ein Baum). 

Alle Bäume sind auf dem bestehenden Grundstück zu pflanzen. Ist dies nicht möglich, ist die Pflanzung auf einem Grundstück der Gemeinde durchzuführen mit Verpflichtung zur Pflege. Optional kann man sich für 1.000,- € Strafe, der sogenannten „Ersatzgeldzahlung“ je Baum freikaufen. 

Nicht eindeutig geregelt ist zudem die exakte Art und Weise der Fertigstellungpflege für den Bürger für neue Bäume. Den CDU-Vorschlag bewährte Regelungen des LVR aufzugreifen und in der Satzung zu verankern, wurde von der Verwaltung formal zurückgewiesen, da „man bei einer solchen Satzung kein Copy und Paste machen könne.“

Fazit:

Trotz der sicher guten Idee nachhaltig für Aufforstungen im Gemeindegebiet zu sorgen, bleibt festzustellen, dass nach grüner Ideologie die Alfterer Bürgerinnen und Bürger zukünftig mindestens das doppelte bis Vierfache an Kosten für den Ersatz eines Baumes bezahlen werden müssen. Sozialverträglich ist das keinesfalls, die Verschärfung ist aus unserer Sicht ökologisch unnötig und gängelt die Bürgerinnen und Bürger. 

Wer wirtschaftlich agieren muss, wird den Stammumfang seiner Bäume demnächst genau im Blick haben und möglicherweise auf seinem Grund und Boden präventiv ganz anders handeln, als dies die neue Satzung eigentlich im Sinne hatte. Ein Schelm ist, wer jetzt Böses dabei denkt.

Kontakt:

Christopher Ehlert
ehlert@cdu-alfter.de

Frank Hebestreit
hebestreit@cdu-alfter.de