Gemeindeentwicklungsausschuss vom 03. März 2026
Anträge im Bereich des Jungfernpfades
Der Ausschuss beschloss zum Bürgerantrag des Vereins vom 14.11.2025, dass die Zielsetzung des Antrages – zukünftig ein Areal mit Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger am „Jungfernpfad“ zu schaffen – in den Entwurf eines Gesamtkonzepts unter Beteiligung des Vereins einfließen sollen. Abgelehnt wurde hingegen, den Förderverein Heimat und Natur Oedekoven e.V. mit der Erstellung des Konzeptes zu beauftragen.
Den Anträgen der Fraktionen, u.a. der CDU, wurde dergestalt zugestimmt, dass diese im zu erstellenden Gesamtkonzept Berücksichtigung finden sollen.
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alfter „Parkplatz Gymnasium Alfter“
Der Ausschuss empfahl dem Rat:
1. Der Rat nimmt die Auswertung der Stellungnahmen aus der der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 8. Änderung „Parkplatz Gymnasium Alfter“ des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alfter zur Kenntnis und beschließt den Umgang mit den Stellungnahmen gemäß den Auswertungen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.
2. Der Rat nimmt die Auswertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 8. Änderung „Parkplatz Gymnasium Alfter“ des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alfter zur Kenntnis und beschließt den Umgang mit den Stellungnahmen gemäß den Auswertungen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.
3. Der Rat beschließt die Feststellung der 8. Änderung „Parkplatz Gymnasium Alfter“ des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alfter.
Bebauungsplan 097 „Gymnasium Alfter“
Der Ausschuss empfahl dem Rat:
1. Der Rat nimmt die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und beschließt die in den Auswertungstabellen aufgeführten Abwägungsvorschläge. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.
2. Der Rat nimmt die Auswertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt den Umgang mit den Stellungnahmen gemäß den Auswertungen
3. Der Rat beschließt den Bebauungsplan 097 „Gymnasium Alfter“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung.
Sicherung der Servaisstraße im Abschnitt Bahnübergang / Esserstraße
Der Ausschuss nahm die Ausführungen des Büros Bach & Mergel zur Planung und zum derzeitigen Terminplan für ein Bauwerk zur Sicherung der Servaisstraße im Abschnitt Bahnübergang / Esserstraße zur Kenntnis. Im November 2025 hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, den Bereich der Servaisstraße vom Witterschlicker Bahnübergang am Bahnhof bis zur Kreuzung Esserstraße temporär für Lkw und Pkw zu sperren.
Aufgrund der vorliegenden Messdaten und der visuellen Begutachtung des genannten Streckenabschnitts muss festgestellt werden, dass die Servaisstraße in diesem Abschnitt in Bewegung ist. Der beauftragte Gutachter stellte fest, dass die fortschreitende Bewegung der Straße nur durch bauliche Maßnahmen gestoppt werden kann. Das Planungsbüro stellt drei grundsätzliche Handlungsoptionen vor.
Derzeit wird der Bau einer Spundwand als Lösung favorisiert. Die Bodenuntersuchungen zur Ermittlung der für die Bemessung der Spundwand erforderlichen erdbautechnischen Kennwerte wurden beauftragt und sollen bis Anfang April vorliegen. Das Bodengutachten ist essentielle Voraussetzung für die Tragwerksplanung; bis Mitte Mai soll die Vorplanung vorliegen und Ende Juli voraussichtlich die Entwurfsplanung incl. einer Kostenberechnung. Ergeben sich keine zusätzlichen Hinderungsgründe, könnte im Frühjahr 2027 mit dem Bau begonnen werden.
Neben der Sicherung der Straße ist auf Dauer gesehen auch eine Erneuerung der Straße im betrachteten Abschnitt erforderlich. Aufgrund der Haushaltslage hat die Verwaltung bisher nur die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Straße gegen Abrutschen betrachtet.