Gemeindeentwicklungsausschuss vom 07. Oktober 2025
Neubau der Fußgängerbrücke am Hardtbach (Zur Belsmühle / Maarbachstraße)
Die Fußgängerbrücke am Hardtbach (Zur Belsmühle / Maarbachstraße) war 2019 vom TÜV Rheinland als sanierungsbedürftig eingestuft worden. Ein Neubau der Brücke auf den vorhandenen Widerlagern erwies sich wirtschaftlicher als die Beseitigung der festgestellten Schäden. Der Ausschuss hatte nun über die Bauweise der neuen Brücke zu entscheiden und beauftragte die Verwaltung, den Neubau in Aluminium-Bauweise auszuführen. Begründet wurde dies damit, dass Aluminium zu 100% recycelbar ist. Es ist sehr langlebig, nahezu wartungsfrei, und resistent gegen Witterungseinflüsse, Korrosion und Chemikalien.
Bebauungsplan 097 „Gymnasium Alfter“, hier: Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Der Ausschuss nahmt den Stand der Planung zum Bebauungsplan Nr. 097 „Gymnasium Alfter“ ebenso zur Kenntnis wie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und beschloss die in den Auswertungstabellen aufgeführten Abwägungsvorschläge der Alfterer Verwaltung. Dabei konnte den Stellungnahmen und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weitgehend zugestimmt werden. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen waren. Abschließend beschloss der Ausschuss als nächsten Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alfter „Parkplatz Gymnasium Alfter “ im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 097, hier: Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Der Ausschuss nahm den Stand der Planung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alfter „Parkplatz Gymnasium Alfter“ im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 097 „Gymnasium Alfter“ ebenso zur Kenntnis wie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und beschloss die in der Auswertungstabelle aufgeführten Abwägungsvorschläge. Dabei wurde den Stellungnahmen und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange umfassend zugestimmt. Der Ausschuss für nahm zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind. Abschließend beschloss der Ausschuss als nächsten Schritt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Alfter Ortskern, hier: Programmantrag zum STEP 2026
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, war für die heutige Sitzung der Programmantrag für 2026 vorzubereiten, um ihn der Ratssitzung am 09.10.2025 beschließen zu können. Dieses empfahl der Ausschuss nunmehr. Für 2026 sollen Zuwendungen für:
- Wiederherstellung Spielplatz an der Grundschule
- Öffentlichkeitsarbeit 2. Stufe
- Prozesssteuerung 2. Stufe
- Neubau Mehrzweckhalle – projektbezogene Mehrkosten
nach dem Ratsbeschluss beantragt werden.
Mit dem vorliegenden 1. Folgeantrag wird auch die Förderobergrenze für die Gesamtmaßnahme verbindlich festgelegt. Daher werden dem Fördergeber Projektbeschreibungen, Kostenschätzungen und Planungsunterlagen aller überführten Projekte und Maßnahmen vorgelegt.
Entsprechend werden dem Fördergeber ebenfalls die Unterlagen für das Projekt „Dorf- und Festplatz (Grüne Mitte Herrenwingert)“ und „Lindenhain“ übermittelt. Eine „konkrete“ Beantragung ist erst mit dem STEP 2027 vorgesehen. Der Bereich „Lindenhain“ steht in räumlichem Zusammenhäng mit der Planung des privaten Investments, sodass eine Projektumsetzung auch über das private Investment und ohne den Einsatz öffentlicher Fördermittel denkbar ist. Solange es hierzu noch keine verbindlichen Aussagen gibt, bleibt dieses Projekt Bestandteil der Gesamtmaßnahme.
Ähnliches gilt für das Projekt „Kreisverkehrsanlage“ ehemalige „Buswendeanlage“. Das ursprüngliche Projekt „Buswendeanlage“ wurde in zwei Teilprojekte, Kreisverkehrsanlage und ÖPNV-Bereich, getrennt. Zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips wurden Gespräche mit anderen Fördergebern geführt. Anhand der vorliegenden Planungen wurde signalisiert, dass die Projektumsetzung über die Förderzugänge „kommunalen Straßenbau“ und „Go.Rheinland“ gesehen wird. Die Baumaßnahme „Erneuerung der Straße „Am Herrenwingert“ einschließlich der Gehwege (zwischen Kronenstraße und Schlossweg)“ (hierzu zählt auch die Kreisverkehrsanlage) wurde Ende Mai 2025 im Rahmen der Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) mit antragsreifen Unterlagen bei der Bezirksregierung Köln angemeldet.
Für den ÖPNV-Bereich (barrierefreier Bushaltestellenausbau, Aufstellbereich für die Fahrgäste, Fahrgastunterstand, Wartebuchten für die Busse) wird die Antragstellung über die ÖPNV-Investitionsförderung des go.Rheinland zeitnah erfolgen. Eine Umsetzung ist – vorbehaltlich der Förderzusagen – für/ab 2027 vorgesehen. Solange es hierzu keine verbindlichen Aussagen gibt, bleibt dieses Projekt ebenfalls Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Nach Abriss der alten Turnhalle, frühestens beginnend nach den Osterferien 2026, kann der Spielplatz wieder eingerichtet werden.