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CDU Gemeindeverband Alfter

Maßgebliche Projekte mit Einfluss auf die Gemeindefinanzen 

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Alfterer Zentrum

Mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurden mehrere Entwicklungen miteinander verknüpft:

  • Es gab den Wunsch, einen Vollsortimenter in Alfter-Ort anzusiedeln.
  • Die nicht sanierbare, unverhältnismäßig teure Turnhalle galt es zu ersetzen.
  • Der Bedarf durch die Schließung der Kaiserhalle musste kompensiert werden.
  • Die Aufenthaltsqualität des Platzes war zu verbessern.

Bei mittlerweile rund 9,4 Mio € an Fördermitteln konnten wir die neue Halle bekommen, die noch in diesem Jahr fertiggestellt wird. Für die verbleibenden Mehrkosten der Halle von rund 2,4 Mio € werden in 2024 weitere Fördergelder beantragt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird eine deutliche Reduzierung des ursprünglich geplanten Gesamtkonzepts vorgenommen. So erfolgt keine Neugestaltung des Schlossparks einschließlich einer Integration in den Gesamtplatz. Das Hof- und Fassadenprogramm entfällt ebenso wie eine Neugestaltung der Straße Am Herrenwingert. Die Außenanlagen der neuen Halle werden weniger aufwändig und mit Unterstützung unseres Bauhofes erstellt. Insgesamt werden so ca. 3 Mio € eingespart.

Schloss Alfter

Die Anmietung des Schlosses dient mehreren Zwecken: zur Unterbringung der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Annaschule, der pflichtigen Unterbringung von Flüchtlingen, der Lager- und sonstigen Nutzungsmöglichkeit für Vereine und ggf. der Aufnahme von Teilen der Alfterer Gemeindeverwaltung.

OGS Annaschule

Die Unterbringung erfolgte aus pädagogischen und finanziellen Gründen. Seit dem Schuljahresbeginn 2023/2024 haben im Erdgeschoss des Schlosses 4 Gruppen die Möglichkeit der OGS-Betreuung in einem die pädagogische Arbeit fördernden Umfeld. Zudem findet sich in der Vorburg eine Mensa, die auch abends von Vereinen genutzt wird. 

Ein Teil des Außengeländes wurde ausgabensparend durch den Bauhof so hergerichtet, dass er den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend als Spielfläche für die OGS-Kinder genutzt werden kann.

Kindergarten

Der Kindergarten Sonnenblume ist nicht mehr im Schloss, sondern nutzt seit diesem Kindergartenjahr die bisher von der OGS genutzten Räumlichkeiten in der Lukasgasse. Für den derzeit eingruppigen Kindergartenbetrieb in dem gemeindeeigenen Gebäude in der Lukasgasse zahlt der Träger selbstverständlich eine Miete, die mit der angestrebten U3-Betreuung dann auf monatlich 2.570,- € plus jährlicher Mietanpassung steigen wird. Diese Mieteinnahmen sind bei der betriebswirtschaftlichen Erörterung zur Anmietung des Schlosses miteingeflossen.

OGS Rechtsanspruch

Zum Schuljahr 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Dies ist eine Maßnahme des Bundesgesetzgebers, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Derzeit nutzen bereits über 60 % der Kinder in der Annaschule die OGS. Alternativ zur Anmietung des Schlosses hätte die Möglichkeit bestanden, die Annaschule durch einen Erweiterungsbau auf die steigenden OGS-Zahlen und die beschlossene gesetzliche Pflicht vorzubereiten. Die gesetzlichen Vorschriften verhindern, dass die Essensausgabe in den Klassenräumen stattfinden darf. Deshalb wäre auf jeden Fall ein Anbau an der Annaschule erforderlich. Ein CO2-Ausstoß-Vergleich der Nutzung Schloss versus Anbau Annaschule wurde beauftragt, mit dem Ergebnis, dass die Untersuchung zugunsten des Schlosses ausfiel.

Kosten

Das Schloss ist für 20 Jahre zu einem monatlichen Mietpreis von 10.000,- € angemietet. Das entspricht einem Mietpreis von 6,25 €/qm bei einem derzeitig gültigen Mietspiegel von 10,97 €. Rechnet man die neuen Mieteinnahmen aus dem Kindergarten Sonnenblume dagegen, bleiben zukünftig 7.430,- € als deutlich reduzierter Aufwand der Gemeinde übrig für eine Nutzfläche von ca. 1800 m².

Alle Kosten für „Dach und Fach“ trägt der Eigentümer des Schlosses. Er beschäftigt außerdem einen eigenen Handwerker für diverse kleinere anfallende Arbeiten. Die Kosten für die Nutzung werden durch die Gemeinde Alfter getragen. Die bisherigen, den Planungsrahmen nicht überschreitenden (!) Umbaukosten für das Schloss belaufen sich auf rd. 1,5 Mio. € und sind damit deutlich niedriger als der alternativ betrachtete Anbau für die Annaschule. 

Einsparungen

Für die seinerzeit geplanten Maßnahmen zur Öffnung des Schlossgartens für die Allgemeinheit und die Grüne Mitte waren seinerzeit weitere rund 1,875 Mio € im Haushalt eingeplant. Diesen Betrag haben wir im Zuge der Haushaltskonsolidierung bereits herausgestrichen. Ebenso haben wir die Außenspielfläche, die seinerzeit mit rd. 250 T€ beziffert war auf das Notwendigste zusammengestrichen und durch den Bauhof für die OGS-Nutzung hergestellt. 

Flüchtlinge

Da das Schloss bereits 2016 ff von der Bezirksregierung als Unterkunft für Geflüchtete genutzt wurde und damit sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, wird angesichts der Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine seit 2022 das Schloss insbesondere für die Unterbringung von geflüchteten Frauen und ihren Kindern aus der Ukraine genutzt. Damit kommt der Rat der Gemeinde Alfter seiner humanitären Verpflichtung zur angemessenen Unterbringung Zuflucht suchender Menschen nach. Derzeit sind ca. 80 Menschen im 1. und 2. Geschoss des Schlosses untergebracht. 

Mit dieser Form der Unterbringung konnte bisher die Nutzung unserer Turnhallen vermieden werden. Die Nutzung des 1. und 2. Geschosses des Schlosses ist zudem deutlich kostengünstiger als die Unterbringung in Turnhallen oder in anderen Interimslösungen, wo zwingend ein Caterer und ein Sicherheitsdienst beauftragt werden müssten. Dies belegen Informationen von Kommunen, die Turnhallen zu diesem Zweck bereits nutzen. Zudem ständen dann die Turnhallen nicht mehr für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Eine Erstintegration ist zudem in den Turnhallen nicht möglich. Kommunen, die Turnhallen belegen, haben je Halle Ausgaben bis zu 150.000,- € pro Monat.

Mit den dezentralen Unterkünften, dem Modulbau am Rathaus, der Unterkunft in der Ville und der Nutzung des Schlosses kommt die Gemeinde Alfter dank der großartigen Unterstützung der Ehrenamtlichen und des unermüdlichen Einsatzes der Mitarbeiter der Verwaltung ihrer Verpflichtung zur Unterbringung und Erstintegration von Geflüchteten nach. 

Aktuell muss die Gemeinde ca. 500 Flüchtlinge unterbringen. Darin enthalten sind ca. 50 sogenannte Geduldete, die die Gemeinde erheblich finanziell belasten. 64 Personen mit Aufenthaltserlaubnis können außerdem die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterkünfte nicht verlassen, da die Wohnungsmieten auf dem Markt von diesem Personenkreis nicht getragen werden können, sofern mit Unterstützung des Sozialamtes überhaupt Wohnungen gefunden werden können. Mit bis zu 25 kurzfristigen Zuweisungen pro Woche hat die Gemeinde derzeit zu kämpfen. Dies erhöht die Anzahl der Flüchtlinge mit der Zeit dramatisch.

Waren in der Vergangenheit stets nur sehr wenige Obdachlose in Alfter unterzubringen, so hat sich deren Zahl in den vergangenen Monaten dramatisch erhöht. Sie belasten nicht nur den Gemeindehaushalt und den Betreuungsaufwand erheblich zusätzlich, sondern erfordern ebenfalls Unterbringung. Darunter befinden sich nun auch Familien mit Kindern und weiteren Familien droht bis zum Jahresende die Obdachlosigkeit. Grund ist vielfach, dass die Menschen sich die Miete von Wohnungen aufgrund der gestiegenen Nebenkosten für Strom und Heizung nicht mehr leisten können. Und selbstverständlich muss niemand in Deutschland auf der Straße leben – aber eine Gemeinde muss dies mit ihren Mitteln auffangen.

Die finanziellen Zuweisungen von Bund und Land decken die erforderlichen Kosten leider nicht. 

Personal

Von der Kindergärtnerin über die Hausmeister und Bauhofmitarbeiter bis hin zur Verwaltung im Rathaus beschäftigt die Gemeinde Alfter zur Erfüllung der Pflichtaufgaben ca. 200 Mitarbeiter bei einem Frauenanteil von über 50 %. Die Tarifsteigerungen 2024 für die Angestellten bedeuten für den Haushalt der Gemeinde Alfter eine zusätzliche Belastung von 350.000,- € jährlich. Die Tarifsteigerungen für zwei Jahre betragen 11,5%. Beamte sind hierbei noch nicht berücksichtigt, da die gesetzliche Grundlage noch aussteht. Üblicherweise orientieren sich deren Steigerungen aber an denen für die Angestellten.

Wir haben mit den Stimmen der CDU beschlossen, die freiwerdenden Stellen in der Verwaltung wo immer es möglich ist, nicht nachzubesetzen, auch wenn es zu Lasten des Service für die Bürger geht. Auch haben wir festgelegt, vorhandenes Personal möglichst langfristig zu binden. Dies kommt der Kontinuität der Arbeit und dem Know How der Beschäftigten entgegen und damit auch den Bürgern. Außerdem belastet die Einstellung von neuen Mitarbeitern jedes Mal durch Ausschreibung und Einarbeitung zusätzlich den Haushalt. 

Möglichkeiten von Stellenstreichungen, die Umverteilung von Aufgaben sowie der Verzicht auf die Einrichtung neuer Stellen trotz stetig wachsender Aufgaben ergänzen die Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung. Daher wird ab 2024 eine Besetzungssperre für freie und freiwerdende Stellen eingeführt, die nur auf Ratsbeschluss im Einfall aufgehoben werden darf. Dies gilt nicht für die kommunalen Pflichtaufgaben und Aufgaben aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, um die grundlegenden Funktionen der Verwaltung aufrecht erhalten zu können. Um den demografischen Wandel berücksichtigen zu können, darf aber nicht auf die Ausbildung und Einstellung von geeignetem Nachwuchs verzichtet werden.

Die Personalaufwendungen um­fassen in 2023 ca. 22% des Gesamthaushaltes und stellen damit den zweitgrößten Anteil im Haushalt nach den Transferaufwendungen dar. (s.a. die Aussagen zur Kreisumlage).

Betreuung von Kindern

Der Ausbau des ab 2026 gesetzlich verpflichtenden Offenen Ganztagsbetriebes (OGS) an den Grundschulen wurde bereits weitestgehend vorbereitet.

Derzeit befinden sich an den Grundschulen folgende Schüler in den OGS:

  • OGS Annaschule Alfter
    189 Kinder, rund 67 %
    der Gesamtschülerzahl
  • OGS Oedekoven
    201 Kinder, rund 63 %
    der Gesamtschülerzahl
  • OGS Witterschlick
    172 Kinder, rund 64 %
    der Gesamtschülerzahl

In den letzten Jahren wurden erhebliche Investitionen in neue KiTa-Plätze getätigt, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen KiTa-Platz für ihre Kinder zu erfüllen. In Alfter sind eingerichtet:

  • Ü3-Plätze in Tageseinrichtungen: 730
  • U3-Plätze in Tageseinrichtungen: 178
  • Plätze in Kindertagespflege: 130

Alle vier gemeindeeigenen Schulen sind inzwischen mit WLAN-Routern und entsprechenden Endgeräten für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler ausgestattet, so dass die heute angemessene Digitalisierung weitgehend erreicht werden konnte. 

Sorge bereitet hier wie in allen Berufsgruppen die begrenzte Anzahl von zur Verfügung stehenden Kräften aufgrund des Ausscheidens aus dem Berufsleben von geburtenstarken und der Berufsaufnahme von geburtenschwachen Jahrgängen. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Alfter in 2022 um ca. 2,5% gesunken und nimmt in den kommenden Jahren weiter stetig ab. Auch dieser Effekt schlägt bei den Kommunalfinanzen deutlich zu Buche.

Sportstätten

Die Sportstätten in der Gemeinde Alfter sind weitgehend auf einem ordentlichen Stand und erfüllen so einen wichtigen Beitrag für das soziale Gefüge in unserer Gemeinde und die körperliche Betätigung aller Altersschichten. Kritisch beleuchtet werden müssen mehrere geplante Maßnahmen wie der neue Bodenbelag der Dreifachturnhalle Oedekoven; die dortige brandschutztechnische Ertüchtigung ist unabdingbar und daher zwingend einzuplanen. Ebenso ist die Sanierung der Turnhalle Witterschlick (u.a. neue Dacheindeckung, neue Fenster, LED-Beleuchtung) und der Mehrzweckhalle Volmershoven (u.a. neue Heizung statt alter Ölheizung, neue Dacheindeckung, LED-Beleuchtung) nicht nur aus energetischer Sicht sinnvoll, sondern teilweise auch brandschutztechnisch und aufgrund gesetzlicher Vorgaben geboten. Die Frage lautet hier lediglich, wann die Gemeinde in der nächsten Zeit diese Maßnahmen durchführen soll.

Auch die Errichtung der neuen Kultur- und Sporthalle in Alfter-Ort ist in diesem Zusammenhang zu sehen, ist die alte Halle doch nicht mehr sanierungsfähig, brandschutztechnisch nicht mehr auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand und unverhältnismäßig teuer im Betrieb. Bedauerlicherweise kann die Halle auch wegen der gesetzlichen Brandschutzauflagen – auch nicht temporär – für Flüchtlinge genutzt werden.

Gewerbegebiet Alfter-Nord

Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist im Bonner Umfeld sehr hoch und kann zurzeit nicht gedeckt werden. So hat auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Alfter (WFA) derzeit keine Gewerbeflächen im Angebot. Alle Grundstücke im „Teilbereich I“ von Alfter Nord wurden erfolgreich vermarktet. Das letzte Grundstück wurde an ein ambulantes  Therapiezentrum vergeben, dass zwar Arbeitsplätze schafft und voraussichtlich keine Gewerbesteuereinnahmen bietet, aber ein Reha-Zentrum einer namhaften Gesellschaft, die bereits ein Therapiezentrum sowie eine Fachschule für Gesundheitsberufe in Hennef betreibt, nun auch im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis schafft. Dies stellt bislang eine erhebliche Versorgungslücke in unserer Region dar, die nun geschlossen wird. CDU-Fraktionschef Christoph Ehlert begrüßte das Vorhaben ausdrücklich: „Wir sind eine wachsende Gemeinde und müssen Vorsorge für die Gesundheit unserer Bürger treffen.“ Auch die Ausschussvorsitzende Luise Wiechert bekräftigte dies u.a. mit dem Hinweis, dass es auch darum gehe, die Bürger zu entlasten, damit diese nicht weiterhin den langen Weg nach Hennef fahren müssen.

In dem ambulanten Therapiezentrum sollen insbesondere Patienten mit orthopädischen, neurologischen, kardiologischen, psychosomatischen und onkologischen Krankheiten behandelt werden, aber auch Kinder mit Übergewicht.

Im Laufe des Sommers liegen der WFA für den Teilbereich II rund 80 Standortanfragen unterschiedlicher Unternehmen vor. Das Gewerbegebiet „Alfter Nord“ ist eine der letzten großen zusammenhängenden Gewerbeflächen zwischen Köln und Bonn und insofern für Unternehmen mit Um- und Ansiedlungsinteresse von hoher Bedeutung. Der Politik in Alfter geht es nicht darum, diese Flächen an einen großen Logistikdienstleister mit vielen Stellflächen aber wenig Arbeitsplätzen zu vergeben, obwohl auch hier großes Interesse besteht, sondern möglichst vielen mittelständigen Unternehmen aus der Region eine Ansiedlung zu ermöglichen und damit auch Arbeitsplätze in Alfter zu schaffen. 

Der nächste formale Schritt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Gewerbegebiet „Alfter Nord, Teilbereich II“, ist die Offenlage des Entwurfs des B-Planes, so dass die Öffentlichkeit über den Planungsstand informiert wird und sich nach der frühzeitgien Offenlage nochmals mit Anregungen einbringen kann. Der Satzungsbeschluss ist für das 2. Quartal 2024 vorgesehen. Die nächsten Schritte werden dann die Ausschreibung der Erschließungsleistungen sein (Baustraßen, Abwasser- und Versorgungsleitungen). Voraussichtlich kann die Ansiedlung von Unternehmen gegen Ende des 2. Quartals 2025 beginnen.

Sämtliche Kosten für die Planung, Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes „Alfter Nord“ werden von der WFA getragen. Aus dem Gemeindehaushalt sind keine Gelder geflossen. 

Buschkauler Feld (BF)

Der Raum Bonn / Rhein-Sieg erlebt seit Jahren ebenfalls eine extrem hohe Nachfrage nach Wohnraum. Aus diesem Grund hat der Rat die Schaffung neuen Wohnraums im Buschkauler Feld im Norden von Witterschlick beschlossen.

Auch wenn auf den ersten Blick die Quadratmeterpreise einschließlich voller Erschließung für Interessenten hoch erscheinen, sind die Preise im Vergleich zum privaten Wohnungsbau im Umfeld deutlich niedriger. Dies zeigt sich auch an der enormen Nachfrage nach Bauland. Die bisherige Vermarktung der dortigen Flächen verläuft daher sehr erfolgreich. Die Auswertung der Bewerber nach den vorgegebenen Kriterien aus der ersten Vermarktungsrunde ist erfolgt. Die erfolgreichen Kaufinteressenten wurden über ihre erfolgreiche Bewerbung informiert.   Aktuell können die ersten Kaufverträge notariell beurkundet werden. Die Herstellung der Erschließung ist weiter im Gang und liegt im Zeitplan. Es ist davon auszugehen, dass diese zu Beginn des kommenden Jahres fertiggestellt ist. Die fertigen Erschließungsanlagen sind die Basis, um Bauanträge für die konkreten Bauvorhaben stellen zu können. Die zweite Vermarktungsrunde der Grundstücke läuft. Dies Alles kann auch auf der Webseite der WFA von allen Interessierten noch detaillierter nachgelesen werden.

Parallel hierzu bereitet die WFA die Vermarktung der Grundstücke vor, die durch Bauträger bebaut werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Grundstücke für Reihen- und Doppelhäuser und für den Geschosswohnungsbau. Darüber hinaus wird derzeit das Verfahren für die Vergabe der Grundstücke im sog. „Quartier“ final abgestimmt. Beim „Quartier“ handelt es sich im Wesentlichen um Grundstücke für das Seniorenpflegeheim, eine Kita, Geschosswohnungsbau mit Gewerbeeinheiten und den Mobilitätshub. 

Sämtliche Kosten für die Planung, Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Baugebietes werden von der WFA getragen. Aus dem Gemeindehaushalt sind keine Gelder geflossen. Auch hier – wie im Gewerbegebiet Alfter-Nord – bewegt man sich unterhalb des geplanten Kostenrahmens. 

Der Haushalt der Gemeinde Alfter wird von der erfolgreichen Vermarktung des Buschkauler Feldes durch die Zunahme der Anteile an der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer, der Grundsteuer sowie der Schlüsselzuweisungen profitieren. Daher ist unser politisches Interesse hoch, die Vermarkung schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen.

Gymnasium

Seit Jahrzehnten werden die Alfterer Schülerinnen und Schüler in unseren Nachbarkommunen beschult. Dies geht stets zu Lasten der Haushalte von Bonn und den umliegenden Kommunen und hat Alfter erhebliche Ausgaben erspart. 

Per Gesetz wurde die Schulzeit an Gymnasien von acht Jahrgängen (G 8) auf neun Jahrgänge verlängert (G 9). Das bedeutet, dass die benachbarten Kommunen ab 2026 einen ganzen Jahrgang länger beschulen müssen und zugleich ein neuer Jahrgang an die Gymnasien kommt. Bonn und Bornheim haben der Gemeinde Alfter signalisiert, dass sie spätestens dann die Alfterer Kinder nicht mehr beschulen können. 

Aktuell und auf absehbare Zeit verlassen rund 240 Schüler jährlich die drei Grundschulen in Alfter. Die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung belegt den Bedarf für eine gemeindeeigene weiterführende Schule. Die ebenso gesetzlich vorgeschriebene Elternbefragung erbrachte ein eindeutiges Votum für ein Gymnasium.

Das Anmeldeverfahren im Februar 2023 hatte dann mehr als 120 Anmeldungen und eine volle Schule mit vier Zügen (4 Klassen mit jeweils 30 Schülerinnen und Schülern) zum Ergebnis. Nur mit einem neuen Gymnasium kann die Gemeinde den Alfterer Kindern gerecht werden. Daher erfolgte auch ein einstimmiger Ratsbeschluss zur Errichtung des Gymnasiums.

Für vier Jahre können wir die Schüler im kernsanierten ehemaligen Hauptschulgebäude unterbringen, dann muss ein Erweiterungsbau her. Alle kursierenden Kosten-Zahlen für einen Neubau sind aktuell reine Spekulation, da noch keine Entscheidungen zu einem Erweiterungsbau getroffen wurden. Über einen Architektenwettbewerb oder ein anderes geeignetes Instrument soll gewährleistet werden, dass die Kosten im Rahmen gehalten werden. Sodann soll möglichst so gebaut werden, dass Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Eine verbindliche Kostenschätzung kann erst erfolgen, wenn die Leistungen ausgeschrieben und vergeben werden. 

Krisenprävention

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat deutlich gemacht, dass die Kommunen sich für Notfälle besser rüsten müssen. Deshalb wird laufend in akute und vorbeugende Maßnahmen in krisenrelevanten Bereichen wie Abwehr von Cyber-Attacken, Notstromversorgung in öffentlichen Gebäuden, in Feuerwehrgerätehäuser usw. investiert.

Angesichts der Gefahren durch Starkregen hat die Gemeinde Alfter in den letzten Jahren Investitionen zum Schutz vor Überschwemmungen getätigt. So wurden und werden bei Neubaugebieten Regenrückhaltung und Stauraum in der Kanalisation geschaffen (z. B. Birrekoven / Olsdorf / Buschkauler Feld). Im Stühleshof wurde ein eigenes Regenrückhaltebecken realisiert, der Schlosswegentlastungsgraben hat schon die ersten Bewährungsproben zur Minderung der Überflutungsgefahr im unteren Dorf von Alfter-Ort bestanden.

Derzeit werden Starkregengefahrenkarten für das ganze Gemeindegebiet erarbeitet, die die Erfahrungen des Unwetters von 2021 aufgreifen. Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger intensiv beteiligt. Das Ergebnis soll dann konkrete Maßnahmen beinhalten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Natürlich geht es vielen Betroffenen zu langsam. Die Grundlagen erfordern jedoch in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und anderen Verwaltungen ihre Zeit, um mit den Fachleuten in Abstimmung mit den Menschen vor Ort zu bestmöglichen Ergebnissen zu kommen.

Brandschutz/Feuerwehr

Die Feuerwehrgerätehäuser in Alfter-Ort und Witterschlick entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Arbeitsschutzbedingungen und müssen deshalb in den kommenden Jahren neu gebaut werden. Ein Beispiel ist, dass wegen der positiv aufgenommenen Bewerbung von immer mehr weiblichen Kräften zusätzliche Umkleiden geschaffen werden müssen. Ein Umziehen zwischen den Löschfahrzeugen stellt eine Zwischenlösung dar, die nicht hinnehmbar ist. Um den hohen Investitionsbedarf aufzufangen, hat die Feuerwehr in Alfter eine temporäre Bleibe am Freudiger Weg gefunden, erste Planungen für Witterschlick haben begonnen. 

Darüber hinaus ist eine Reihe von Fahrzeugen angesichts ihres Alters zu ersetzen. Zeitliche Verschiebungen haben da nur einen begrenzten Wert, zumal die alten Fahrzeuge einen hohen Erhaltungsaufwand erzeugen und neue Fahrzeuge nur noch teurer werden.

Im Haushalt von 2023 stellt sich dies wie folgt dar:

Inwieweit sich Anpassungen oder zeitliche Schiebungen realisieren lassen, ist in den kommenden Haushaltsberatungen abzuwarten.

Kreisumlage

Der Rhein-Sieg-Kreis erfüllt eine Reihe von wichtigen Pflichtaufgaben für die kreisangehörigen Kommunen. Für die Gemeinde Alfter bedeutet das, dass fast 50 % des Haushaltes an Transferaufwendungen zu leisten ist, insbesondere über die allgemeine Kreisumlage und die Jugendamtsumlage an den Rhein-Sieg-Kreis abzuführen ist. Zu den Aufgaben gehören die Förderschulen (z.B. in der Gemeinde Alfter die Waldschule in Witterschlick, Schule an der Wicke in Gielsdorf und Vorgebirgsschule in Alfter), das Kreisjugendamt, insbesondere mit der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV mit den Hangbussen etc.), Straßenverkehrs- und Bauaufsichtsamt. Insgesamt hat die Gemeinde hier wenig direkten Einfluss auf die Höhe der Umlage. Es wird jedoch jedes Jahr versucht, über unsere Vertreter im Kreisrat und bei der Kreisverwaltung den Betrag so weit wie möglich zu drücken.

Kontakt:

Holger Gratz
gratz@cdu-alfter.de

Christopher Ehlert
ehlert@cdu-alfter.de