Nachtabschaltung der Laternen
Mit der Information der Gemeinde über die Nachtabschaltung der Beleuchtung, zu lesen auf der Webseite der Gemeinde (https://www.alfter.de/schnellzugriff/aktuelles/detail/pm661-ergaenzende-informationen-zur-nachtabschaltung-der-strassenbeleuchtung-in-der-gemeinde-alfter/) und in diversen Zeitungsartikeln haben wir auf Nachfrage folgende Information bekommen:
Mit der Anbringung der Markierung an den Lampenmasten mit dem Verkehrszeichen VZ 394 „Laternenring“ (roter Streifen in weißer Einfassung) tritt eine Verpflichtung ein, dass die auf der Straße abgestellten Fahrzeuge in der Zeit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung selbst zu beleuchten sind. Somit ist von jedem Fahrzeughalter sicherzustellen, dass das Parklicht straßenseitig eingeschaltet ist.
Diese Verpflichtung war nicht in der Beratung im Gemeinderat oder Fachausschuss angesprochen worden. Uns selber war – wie wahrscheinlich auch den anderen Fraktionen – nicht bewusst, welche Folgen die Abschaltung hat.
Dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Christopher Ehlert: „Ob die Kenntnis darüber zu einem anderen Abstimmungsverhalten bei den anderen Fraktionen geführt hätte, ist spekulativ. Wir als CDU-Fraktion haben gegen die Abschaltung gestimmt, auch wenn unser Ansinnen dem Sicherheitsgedanken geschuldet war. Angesichts der schrittweisen Umrüstung der Laternen auf LED wären mittelfristig ohnehin Einsparungen erzielt worden, ohne dass sowohl Sicherheitsgedanke gefährdet als auch der Zwang der Parkbeleuchtung nötig gewesen wären. Die Revidierung einer gleichlautenden Entscheidung vor kurzem in Niederkassel zeigt uns den Weg, die Nachtabschaltung wieder rückgängig zu machen. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, entsprechende Bürgeranträge einzureichen, so dass dieses Thema wieder aufgegriffen werden kann.