Rat vom 29. Januar 2026
Neufassung der Zuständigkeitsordnung für die 12. Wahlperiode des Rates
Der Rat beschloss einstimmig eine Neufassung, die sich hauptsächlich aus der Teilung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung in den Ausschuss für Umwelt, Klima und Wirtschaft und den Ausschuss für Mobilität und Digitalisierung rtgsb.
Sanierung von vier Kunstrasenplätzen im Gemeindegebiet
Der Rat beauftragte die Verwaltung, die Kunstrasenplätze in Alfter und in Volmershoven – Heidgen in Kooperation mit den dortigen Fußballvereinen zu sanieren. Die Verwaltung empfahl ausdrücklich, eine Beauftragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen, da die Plätze in Alfter und Volmershoven einen dringenden Handlungsbedarf aufweisen und bei einer kurzfristigen Beauftragung laut Hersteller eine Umsetzung in den Sommerferien 2026 erreichbar ist.
Die Finanzierung stellt die Gemeinde Alfter sicher. Dabei sollen vorrangig Drittmittel
eingesetzt werden. Die Schätzkosten für die Maßnahme (Gesamtsumme für zwei Plätze) belaufen sich auf 459.632,06 €. Eine Deckung erfolgt zunächst aus dem allgemeinen Haushalt, eine Kompensation gegen die Grundsteuer B würde eine Anhebung um ca. drei Hebesatzpunkte erforderlich machen. Stand heute ist eine Inanspruchnahme der Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen für diese Maßnahme noch nicht absehbar. Sobald hier eine entsprechende Regelung vorliegt, wird die Verwaltung die Verwendung der Mittel prüfen. Die Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Bauüberwachung liegen bei erfahrenen Ehrenamtlichen der Vereine. Die Verwaltung begleitet hier insbesondere vergaberechtlich eng und steht im laufenden Austausch zum Gesamtprojekt.
Der Rat beauftragte die Verwaltung darüber hinaus, die Sanierung der Plätze in Witterschlick und Oedekoven für das Jahr 2028 weiter zu verfolgen.
Altschuldenentlastungsgesetz NRW – Bewilligungsbescheid für Alfter
Das vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land NordrheinWestfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, kurz: ASEG NRW)
trat zum 18. Juli 2025 in Kraft. Es sieht vor, die Kommunen in Summe von der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu befreien und diese kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen. Dem Bewilligungsbescheid der Landesregierung lässt sich entnehmen, dass für die Gemeinde Alfter eine anteilige Entschuldung in Höhe von 248.426 € ermittelt wurde.
Nachtragshaushalt des Rhein-Sieg-Kreises für 2026
Der Rat nahm das Eckdatenpapier zum Nachtragshaushalt 2026 des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis und beschloss, das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung aufgrund der insgesamt überschaubaren Änderungen von ca. 168 T € für Alfter herzustellen. Dem Eckdatenpapier ließ sich entnehmen, dass mit der Nachtragssatzung den Veränderungen im Bereich der Verkehrsverluste einschließlich deren Auswirkung auf die Kreisumlage Mehrbelastung ÖPNV Rechnung getragen werden soll.
Beschaffung von Schutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr
Für die Beschaffung von Schutzkleidung (Oberbekleidung und Stiefel) für die Freiwillige Feuerwehr gab es bisher keinen Rahmenvertrag. Die zukünftigen Beschaffungen sollen zusammengefasst werden, um den Wettbewerb
herzustellen. Der Rat beschloss daher, einen solchen Rahmenvertrag für Schutzkleidung abzuschließen. Mit dem Vertrag werde eine größere Wirtschaftlichkeit der Beschaffung erwartet. Die Laufzeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Für diesen Zeitraum wird ein Bedarf im Gesamtwert von ca. 200.000 € brutto erwartet.
CDU-Antrag zur Einführung eines regelmäßigen Austausches zur Unterstützung eines regionalen Wirtschaftsnetzwerkes
Der Antrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Klima und Wirtschaft verwiesen.
Die CDU hatte beantragt, ein Format zu initiieren, das die lokale Wirtschaft durch ein stabiles Netzwerk mit regelmäßigem Austausch stärkt und die Unternehmen, aber auch die Verwaltung auf diesem Wege niederschwellig auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Dies wurde damit begründet, dass nicht alle Unternehmen im Alfterer Gewerbeverein vertreten sind und daher die Einführung solcher Wirtschaftsgespräche den direkten Austausch zwischen Verwaltung, Politik, lokalen Unternehmen, dem Gewerbeverein, der WFA und Banken sowie IHK und Handwerkskammer fördern und auf eine solide Basis stellen kann, wodurch sich ein solides Wirtschaftsnetzwerk zwischen allen Beteiligten entwickeln soll. Es unterstützt die Betriebe bei den täglichen Fragen der Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Standortentwicklung. Gleichzeitig entsteht für die Gemeinde ein strukturiertes Instrument, um Chancen für neue Gewerbeansiedlungen und die Stärkung des bestehenden Einzelhandels zu identifizieren.