Senioren Union Alfter informiert über Testamente und Erbrecht

Frau Brigitte Schächter, Vorsitzende der Senioren Union Alfter hatte Herrn Joachim Mohr zu einem Referat zum Thema Testament und Erbrecht eingeladen. Zwanzig Damen und Herren waren anwesend und an dieser Thematik interessiert. Grundsätzlich sollten alle eine „letzte Verfügung“ schriftlich hinterlassen, die keine leiblichen Erben haben oder die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen oder müssen. Bei mehrfachen Ausfertigungen von Niederschriften gilt diejenige Niederschrift mit dem neuesten Datum. Auch sind Verfügungen für die im „Netz“ gespeicherten Nachlässe wichtig.

Das Testament kann handschriftlich oder mit der Schreibmaschine bzw. PC abgefasst sein. Es benötigt am Ende die eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Zunamen sowie das Datum. Eine Beglaubigung durch einen Notar oder Anwalt ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Beglaubigung gibt es in der Regel auch im örtlichen Rathaus. Wer aber sichergehen will, sollte sich von kompetenten Fachleuten beraten lassen. Diese Beratung ist zwar kostenpflichtig, kann aber sehr hilfreich und später streitvermeidend sein.
Als Erben kommen u, a, die Ehepartner, Kinder, Verwandte, Vertrauenspersonen oder auch gemeinnützige Einrichtungen in Frage.